Bundesanwaltschaft fordert Aufhebung der Freisprüche im Mannesmann-Prozess

Nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" unterstützen die Karlsruher Bundesanwälte ein Revisionsverfahren im Mannesmann-Prozess. Die ergangenen Freisprüche würden einer rechtlichen Prüfung nicht standhalten.

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Von
  • Peter-Michael Ziegler

In ungewöhnlich scharfer Form hat Generalbundesanwalt Kay Nehm die Freisprüche aller Angeklagten im Mannesmann-Verfahren kritisiert. Wie das Nachrichtenmagazin Der Spiegel in seiner aktuellen Ausgabe berichtet, fordern die Karlsruher Bundesanwälte in einer bislang unveröffentlichten (55 Seiten langen) Stellungnahme die Aufhebung sämtlicher Freisprüche, die nach der Hauptverhandlung im Juli vergangenen Jahres durch das Düsseldorfer Landgericht ergangen waren, weil sie einer "rechtlichen Prüfung nicht standhielten".

In ihrer Begründung zur Unterstützung des Revisionsverfahrens gegen Ex-Mannesmann-Chef Klaus Esser sowie die früheren Aufsichtsräte Joachim Funk, Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann und Ex-Gewerkschaftsboss Klaus Zwickel üben die Bundesanwälte harsche Kritik an dem Urteil. So manches darin werde "nicht tragfähig begründet" oder provoziere "durchgreifende Bedenken". Außerdem bestünden "beachtliche Mängel" in der "Beweiswürdigung". Statt eine Gesamteinordnung der Beweise vorzunehmen, hätte es die Kammer bei "segmentierter Betrachtung" belassen. All das, monieren die Bundesanwälte, führte zu "Feststellungen, die mitunter schwer vereinbar, bisweilen sogar widersprüchlich" seien.

Die Bundesanwälte aus Karlsruhe kommen zu dem Schluss, dass es sich bei den umstrittenen Prämienzahlungen von insgesamt mehr als 110 Millionen Mark um strafrechtlich relevante Tatbestände handle. Die Geldzahlungen seien allein "im Interesse der Zahlungsempfänger" begründet gewesen. Außerdem seien die Angeklagten durch Wirtschaftsprüfer über mögliche rechtliche Konsequenzen ihres Handelns informiert worden und hätten in dem klaren Bewusstsein gehandelt, dass Mannesmann nicht zur Zahlung von Prämien verpflichtet gewesen sei. Damit hätten die Angeklagten ihre "Vermögensbetreuungspflicht" so "gravierend" verletzt, dass der Tatbestand der Untreue durchaus erfüllt sei.

Teilweise seien von den Angeklagten Motivationen "vorgetäuscht" und Begründungen geliefert worden, die "ausschließlich dazu dienten, willkürliches Verhalten zu verschleiern". So ergäben sich sogar "Bedenken hinsichtlich der allgemeinen Glaubwürdigkeit und der Glaubhaftigkeit ihrer Aussagen", schreiben die Karlsruher Bundesanwälte dem Spiegel zufolge. (pmz)