Bundesdatenschutzbeauftragter: Tracking per TrustPid "durchaus zwiespältig"​

In einer FAQ bezieht der Bundesdatenschutzbeauftragte Stellung zur Werbe-Tracking-Technik TrustPid. Zuständig für das Vorhaben ist er aber bald nicht mehr.​

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 11 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Ulrich Kelber hat in einer FAQ seine Meinung zur Werbe-Tracking-Technik TrustPid veröffentlicht. Die Cookie-Alternative könne man "Datenschutzpolitisch (…) durchaus zwiespältig sehen", so das Zwischenfazit des höchsten deutschen Datenschützers. TrustPid ist eine Alternative zu Drittanbieter-Cookies der europäischen Mobilfunkanbieter Orange, Telefónica, Vodafone und Telekom.

Neben Ausführungen zur technischen Umsetzung, die Nutzerinnen und Nutzer erst nach Zustimmung vermeintlich anonymisiert, aber mithilfe der IP-Adresse trackt, bezieht der Datenschutzbeauftragte auch grundsätzlich Stellung. Dabei bleibt er jedoch vage: Zwar finde lediglich eine Verarbeitung von im Grundsatz pseudonymisierten Daten auf Basis einer datenschutzrechtlichen Einwilligung statt. Dennoch käme gerade den "Telekommunikationsanbietern eine besondere Vertrauensstellung zu, die für den BfDI nur schwer mit einem Tracking ihrer Nutzerinnen und Nutzer vereinbar" sei. Zudem müsse in jedem Fall verhindert werden, dass die Daten etwa mithilfe von Logins re-personalisiert werden könnten.

Zuständig wird Kelber indes nicht sein für die Online-Werbeplattform, die TrustPid betreiben soll. Das Joint Venture der vier europäischen Mobilfunkanbieter Orange, Telefónica, Vodafone und Telekom soll seinen Hauptsitz in Belgien haben. Der Gründung des Gemeinschaftsunternehmens haben die Wettbewerbshüter der EU-Kommission im Februar bereits zugestimmt. Der BfDI ist dann lediglich für die beteiligten deutschen Anbieter zuständig, für die Umsetzung auf deutschen Websites in der Regel die jeweiligen Landesdatenschutzaufsichtsbehörden.

Auf die bisherige Entwicklung von TrustPid, das in Deutschland bereits von Vodafone und Telekom getestet wurde, habe man aber noch Einfluss genommen. So habe der BfDI erreichen können, dass die Unternehmen die Einwilligung für den Dienst transparenter gestaltet und die Webseite www.trustpid.com grundlegend überarbeitet hätten. Die vollständige FAQ steht auf der Seite des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zur Verfügung.

(jvo)