Bundesgerichtshof: Hostel scheitert mit Klage gegen schlechte Bewertung im Internet
BĂĽcher, Kleider, Hotels. Kaum etwas entgeht der Bewertung im Internet. Die entsprechenden Online-Plattformen haben daher einigen Einfluss. Ăśber die Pflichten urteilte der BGH: VorabprĂĽfungen auf Wahrheitsgehalt sind jedenfalls nicht notwendig.
Die Betreiber von Online-Bewertungsportalen mĂĽssen schlechte Kritiken in der Regel nicht vorab inhaltlich prĂĽfen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag entschieden (Az. I ZR 94/13). Die Richter wiesen deshalb die Klage von Betreibern eines Hostels in Berlin-Mitte ab, die das Online-ReisebĂĽro HolidayCheck verklagt hatten.
Grund war eine negative Bewertung auf dem Internetportal von HolidayCheck. Auf der im Juli 2010 eingestellten Kritik hatte ein User behauptet, im Hotel seien Bettwanzen gewesen – was falsch war. HolidayCheck entfernte die Bewertung nach einer Abmahnung.
Die Kläger wollten jedoch erreichen, dass derartige Einträge erst gar nicht online erscheinen und die Plattformbetreiber schlechte Anmerkungen vor dem Einstellen genauer prüfen.
Dem erteilte der BGH eine Absage: Eine inhaltliche PrĂĽfung vorab sei nicht zumutbar, hieĂź es. FĂĽr schlechte Kritiken hafte ein Plattformbetreiber daher erst, wenn diese Rechte verletzten, er das wisse und sie dennoch nicht beseitige.
Der BGH folgte auch nicht der Argumentation des Anwalts der Kläger, wonach Plattformen wie HolidayCheck ein "hochgradig gefährliches Geschäftsmodell" mit besonderen Prüfungspflichten darstellen.
Die für die Internetseite des Reisebüros abgegebenen Bewertungen werden von HolidayCheck vor ihrer Freischaltung durch eine Software vorab auf Beleidigungen, Schmähkritik oder Eigenbewertungen anderer Hotelbetreiber geprüft. Ausgefilterte Bewertungen werden von Mitarbeitern noch einmal geprüft. Eine Kontrolle danach, ob der Inhalt richtig ist, findet nicht statt. Aus den Bewertungen errechnet HolidayCheck für das jeweilige Hotel eine Durchschnittsbewertung.
Internetkritiken spiegelten aber nur einen kleinen Ausschnitt der Kundenmeinungen wider, hatte der Anwalt der Hostel-Betreiber argumentiert. Außerdem sei die Missbrauchsgefahr immens: Rachsüchtige Kunden und deren Freunde, Konkurrenzunternehmen – niemand wisse, was an einer Bewertung wirklich dran sei. Die Betriebe müssten jedoch mit den daraus resultierenden wirtschaftlichen Nachteilen leben. (jk)