Bundesgerichtshof: Ungeklärte Fragen zu Adblock Plus

Neue Etappe im Rechtsstreit um den Werbeblocker aus Köln: Nach einer Revision vor dem Bundesgerichtshof muss das OLG München wieder neu entscheiden.

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Bundesgerichtshof: Ungeklärte Fragen zu Adblock Plus

(Bild: Ulf Wittrock/Shutterstock.com)

Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Torsten Kleinz
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Fünf Jahre Rechtsstreit und noch kein Ende: Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass das Oberlandesgericht München erneut über die Klage von RTL Interactive gegen den Kölner Softwareanbieter Eyeo neu verhandeln muss.

Eigentlich wollen die Medienhäuser, die in Reihe gegen Eyeo geklagt hatten, das Werbeblocken insgesamt verbieten lassen. Im Laufe des Rechtsstreits stellte sich jedoch ein anderer Ansatz als erfolgversprechender heraus: So werfen die Medienhäuser Eyeo eine wettbewerbsbehindernde Geschäftsstrategie vor.

Hintergrund ist das Geschäftsmodell "Acceptable Ads", bei dem Werbekunden ihre Anzeigen freischalten können, falls sie dem Kriterienkatalog von Eyeo für nicht-nervende Werbung entsprechen. Dafür verlangt das Unternehmen in der Regel 30 Prozent der Werbeumsätze. Mittlerweile haben sich auch eine Reihe weiterer Adblocker diesem Modell angeschlossen.

Im ersten Prozess vor dem OLG München hatte die dortige Kammer die Argumente gegen Acceptable Ads nicht gelten lassen. So sahen die Richter im Adblocking per se keinen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. Sie konnten auch in der kostenlos abgegebenen Software keinen "aggressiven Eingriff" in ein fremdes Geschäftsmodell sehen, der dazu diene, das Werbegeschäfts von Medienhäusern zu behindern, bis diese einer Umsatzbeteiligung zustimmen.

Auch eine marktbeherrschende Stellung stellten die Münchner Richter nicht fest und bemängelten stattdessen die nicht hinreichenden Abgrenzungen in den Unterlassungsanträgen der Kläger. Den Bundesrichtern erschienen diese Bewertungen offenbar zumindest zum Teil zweifelhaft. Sie wollen vier von sieben Leitsätzen des Münchner Urteils neu prüfen lassen. Unter welchen Aspekten eine Neubewertung erfolgen muss, ist allerdings nicht bekannt -- die Urteilsbegründung liegt noch nicht vor.

Eyeo-CEO Till Faida zeigte sich von der Entscheidung überrascht. So habe das Bundeskartellamt in einer Stellungnahme vor dem BGH die Position seines Unternehmens unterstützt. Insgesamt zeigt sich Faida aber optimistisch. "Wir rechnen fest mit einer Entscheidung zu unseren Gunsten, auch wenn wir noch etwas länger auf das Urteil warten müssen", erklärte er gegenüber heise online. Vom Kläger RTL Interactive war am Dienstag noch keine Stellungnahme zu erhalten.

Gute Nachrichten für Eyeo gab es unterdessen vom Bundesverfassungsgericht. Mit einer Verfassungsbeschwerde wollte Axel Springer gegen die Niederlage vor dem BGH im vergangenen Jahr vorgehen. Der Konzern sah das Urteil als Eingriff in das Werbegeschäft von Verlagen und somit als Verstoß gegen die grundgesetzlich garantierte Pressefreiheit. Diese Beschwerde wurde in Karlsruhe jedoch nicht zugelassen. "Wir haben den Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts mit Bedauern zur Kenntnis genommen.", erklärt ein Sprecher von Axel Springer gegenüber von heise online.

Aufgeben will der Konzern aber nicht. "Internet-Werbeblocker verursachen bei den deutschen Verlagen weiterhin jährlich Schäden in Millionenhöhe und gefährden damit die Refinanzierung von professionellem Journalismus im Internet", erklärt der Sprecher weiter. Widerspruch kommt von Eyeo-Chef Faida: "Pressefreiheit ist ein hohes Gut, es darf nicht für rein wirtschaftliche Interessen missbraucht werden. Wir werden uns weiterhin für Nutzerrechte und Wahlfreiheit im Netz einsetzen.”

Der juristische Schlagabtausch zwischen den beiden Parteien ist damit aber keineswegs vorbei. So hatte Axel Springer bereits im April eine neue Klage in Hamburg gegen Eyeo und seine Adblocker eingereicht. Begründung diesmal: Durch die Eingriffe in die Webseiten des Konzerns verletze Eyeo das Urheberrecht. (axk)