Bundesgesundheitsministerium legt Pauschalen für Praxis-IT fest

Das Bundesgesundheitsministerium hat nun über die Höhe der TI-Pauschale entschieden. Ziemlich kurzfristig.

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(Bild: PopTika / Shutterstock.com)

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Da sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen nicht auf eine monatliche Pauschale für die Telematikinfrastrukur (TI) – dem Gesundheitsnetz – einigen konnten, hat das Bundesgesundheitsministerium über die Höhe der TI-Pauschale entschieden. Gerade noch rechtzeitig, bevor die Frist abläuft. Anscheinend kommt es bei der Festlegung der Finanzierung auf die Größe der Praxis an und zu welchem Zeitpunkt welche Geräte erworben wurden, wie die Ärztezeitung berichtet. Praxen können demnach ab Juli mit einer monatlichen Finanzierung im mittleren dreistelligen Bereich rechnen. Es sollen den Arztpraxen demnach alle Kosten erstattet werden.

Bisher wurden 2.300 Euro für den Austausch eines Konnektors erstattet, der für den Zugang zur TI benötigt wird. An diesen Erstattungspreisen hatten sich wohl auch die Anbieter der Konnektoren orientiert, wie Ärzte in der Vergangenheit öfter bemängelt hatten. Im Vorfeld war ein Streit über die Finanzierung entbrannt, unter anderem, weil die Geräte nach spätestens fünf Jahren aufgrund ablaufender Sicherheitszertifikate nicht mehr einsatzfähig waren. Inzwischen haben die Konnektorhersteller Rise und Secunet ein Software-Update für die Verlängerung der Laufzeit der Konnektoren angekündigt. Auch die Lebensdauer der Komponenten soll künftig in die Berechnung der Pauschale einfließen.

Die Pauschale errechnet sich nach Informationen der Ärztezeitung "aus der Summe der bisherigen monatlichen Betriebskosten, die einer Praxis entstanden sind, und der anteiligen Investitionskosten pro Monat". Zu den Betriebskosten gehören unter anderem die Gebühren für den Anschluss an den Kommunikationsdienst im Medizinwesen (KIM), die KIM-Adresse, die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) und den E-Rezept-Fachdienst der Gematik.

Aus einer der Ärztezeitung vorliegenden Beispielrechnung des BMG könnte "eine bestehende Arztpraxis mit zwei Ärzten, deren TI-Erstausstattung vor 2021 erfolgte und die den Konnektor noch nicht getauscht hat, eine monatliche Zahlung von 237,78 Euro (inkl. MWSt) erhalten". Zudem soll die TI-Pauschale jährlich "zum 1. Januar so stark wie der Punktwert des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs für ärztliche Leistungen" ansteigen. Die bisherige Finanzierung habe sich nicht bewährt und sei nicht innovationsfreundlich gewesen.

Die mit dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) geregelte Umstellung auf eine monatliche TI-Pauschale hatte auch bei der Bundesärztekammer Kritik ausgelöst, woraufhin sie einen offenen Brief an die Abgeordneten des Gesundheitsausschusses verfasst hatte. Ebenfalls kritisiert wurde, dass die Ärzte aufgrund der Pauschalen in Vorleistung gehen müssten und es beispielsweise Unklarheit bezüglich durch Inflation bedingter Preissteigerungen gebe. Wann Ärzte erste Monatszahlungen erhalten, ist bislang unklar.

Wer die TI-Pauschale erhalten will, muss laut Ärztezeitung sicherstellen, dass die technischen Voraussetzungen für den Einsatz "aller gesetzlich geforderten Anwendungen", etwa die eAU, KIM und ab dem 1. Januar 2024 auch das E-Rezept möglich sind. Damit soll die TI-Pauschale der Anreiz für die Digitalisierung der Praxen sein. Unklar ist bislang, wie die TI-Pauschale beantragt werden kann. Für die Ärzteschaft sollen die Kassenärztlichen Vereinigungen die Ansprechpartner sein.

(mack)