Bundeskabinett lockert Übertragungsverbot aus Bundesgerichten

Wie kann Bürgerinnen und Bürgern der Rechtsstaat näher gebracht werden? Das Kabinett billigte einen Gesetzentwurf, der die Übertragung von Urteilsverkündungen der obersten Bundesgerichte in Internet und Fernsehen erlauben soll.

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Fernseher

(Bild: dpa, Caroline Seidel/Archiv)

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  • dpa

Wichtige Urteilsverkündungen der obersten Bundesgerichte sollen künftig auch live im Fernsehen und im Internet zu sehen sein. Diese Möglichkeit soll ein Gesetzentwurf schaffen, den das Bundeskabinett am Mittwoch gebilligt hat. Mit dieser Maßnahme könne man vielen Menschen den Rechtsstaat näher bringen, erklärte Justizminister Heiko Maas (SPD).

Die Lockerung des seit 1964 bestehenden Verbots von Fernseh- und Rundfunkaufnahmen in Gerichtssälen bedarf allerdings noch der Zustimmung des Bundestags. Der Umgang mit modernen Kommunikationsformen lasse ein generelles Verbot nicht mehr zeitgemäß erscheinen, heißt es aus dem Ministerium.

Maas versicherte jedoch: "Wir werden aus dem Gerichtssaal keine Showbühne machen." Deshalb soll eine Übertragung durch die Medien in jedem Einzelfall von der Zustimmung des jeweiligen Gerichts abhängen. Der Gesetzentwurf sieht aber nicht nur die Live-Übertragung von Urteilen vor. Erlaubt werden soll auch die Übertragung von mündlichen Verhandlungen in einen Arbeitsraum für Medienvertreter, was bisher ebenfalls nicht zulässig war. Ferner will Maas die Möglichkeit schaffen, Gerichtsverfahren von herausragender zeitgeschichtlicher Bedeutung vollständig aufzuzeichnen. (kbe)