Bundeskabinett verabschiedet De-Mail-Gesetzentwurf

Mit der Zustimmung zu dem vom Bundesinnenministerium erarbeiteten Entwurf des "Gesetzes zur Regelung von De-Mail-Diensten" schafft die Bundesregierung die Voraussetzung, dass De-Mail ab 2011 an den Start gehen kann.

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Von
  • Detlef Borchers

Die Bundesregierung hat dem vom Bundesinnenministerium erarbeiteten Entwurf des "Gesetzes zur Regelung von De-Mail-Diensten" zugestimmt. Damit sind die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass De-Mail ab 2011 an den Start gehen kann. Der Gesetzentwurf ergänzt das Bürgerportalgesetz um den Rechtsrahmen für private De-Mail-Anbieter, die vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik akkreditiert werden müssen.

Weniger als fünf Prozent der E-Mails würden heutzutage verschlüsselt versendet, heißt es in der Mitteilung des Innenministeriums zum Kabinettsbeschluss. Der Rest könne "abgefangen" und "wie Postkarten mitgelesen" werden, wird Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) zitiert. "Absender und Empfänger können nie vollständig sicher sein, mit wem sie gerade kommunizieren und ob die gesendete E-Mail tatsächlich beim Empfänger angekommen ist."

Diesen Zustand der Rechtsunsicherheit soll De-Mail beenden. Während Nutzer sich zur Eröffnung des Mail-Kontos ausweisen müssen, haben sich De-Mail-Provider an Auflagen zur IT-Sicherheit, zum Datenschutz und zur Verschlüsselung von De-Mails zu halten. Für die drei De-Mail-Anbieter Web.de, GMX und T-Online teilte der Internetkonzern 1&1 am Mittwoch mit, dass bei den Providern bisher fast 700.000 Voranmeldungen registriert wurden. Die drei Anbieter beliefern nach Angaben der Internet-Studie 2010 über 60 Prozent aller Deutschen mit E-Mail-Diensten und wollen mit De-Mail eine ähnlich starke Position erreichen.

De-Mail selbst ist allerdings nicht unumstritten. Notare und Anwälte, aber auch die Verbraucherschützer haben den Gesetzentwurf kritisiert. Inhaltlich wurde vor allem moniert, dass mit der einhergehenden Neuregelung des Verwaltungszustellungsgesetzes behördliche Schreiben per De-Mail auch an Sonn- und Feiertagen zugestellt werden können. Auf technischer Seite steht in der Kritik, dass De-Mails im System zwar verschlüsselt versendet und gespeichert werden, die E-Mails zwecks Spamprüfung aber kurzzeitig entschlüsselt werden. Diesen Punkt hatte das Innenministerium als unzutreffend bezeichnet, weil die Klartext-Daten ausschließlich auf Hochsicherheitsrechnern in den Rechenzentren der De-Mail-Provider vorliegen würden. (vbr)