Bundeskartellamt: Apple unterliegt der erweiterten Missbrauchsaufsicht

Apple hat laut Ansicht der deutschen Monopolwächter eine potenziell marktbeherrschende Stellung. Ob die ausgenutzt wird, ist noch unsicher.

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Apple-Logo auf einem Monopoly-Spiel

Apple-Logo auf einem Monopoly-Spiel.

(Bild: Erstellt mit Midjourney von Mac & i)

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Hat Apple eine potenziell marktbeherrschende Stellung und muss deshalb durch die deutschen Wettbewerbsbehörden schärfer überwacht werden? Das Bundeskartellamt meint: Ja. Nach Amazon, Facebook oder Google wird nun auch der iPhone-Hersteller stärker unter die Lupe genommen. Der Grund: Die US-Firma und ihre Tochterunternehmen verfügten "über eine marktübergreifende wirtschaftliche Machtposition", heißt es in einer Mitteilung der Bonner Behörde vom Mittwoch. Apple steht deshalb künftig unter "der erweiterten Missbrauchsaufsicht" des Paragrafen 19a des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen – genauer: dessen Digitalvorschriften.

Laut Ansicht von Bundeskartellamtschef Andreas Mundt eröffnet die Position Apples dem Konzern "vom Wettbewerb nicht hinreichend kontrollierte Verhaltensspielräume". Das Unternehmen sei Betreiberin eines umfassenden digitalen Ökosystems mit einer hohen Bedeutung für den Wettbewerb "nicht nur in Deutschland, sondern auch europa- und weltweit". Apple nehme mit seinen proprietären Produkten iOS und App Store "Schlüsselpositionen für den Wettbewerb und für den Zugang zum Ökosystem und den Apple-Kunden" ein. Auf der Grundlage der Entscheidung können die Wettbewerbshüter nun "gezielt wettbewerbsgefährdende Praktiken aufgreifen und effektiv unterbinden", sagte Mundt weiter.

Apple hat einen im Vergleich zum Konkurrenzsystem Android von Google zwar einen relativ kleinen Marktanteil. Im vierten Quartal 2022 soll dieser zuletzt bei 32,2 Prozent gelegen haben. Doch innerhalb seines Ökosystems ist Apple beherrschend, lässt bislang etwa kein Sideloading von Apps oder alternative Bezahldienste im App Store zu. Einiges davon soll sich künftig auf Druck der EU-Kommission ändern. Der Digital Markets Act (DMA) soll die Öffnung von Apples "Walled Garden" bringen – zumindest teilweise.

Apple reagierte auf die Entscheidung mit einer Stellungnahme. "Die Einordnung des Bundeskartellamts stellt den harten Wettbewerb, dem Apple in Deutschland ausgesetzt ist, falsch dar", lautet das Statement. Die Einschätzung der Behörde vernachlässige zudem den Wert von Apples Geschäftsmodell, das die Privatsphäre und Sicherheit der Nutzer in den Mittelpunkt stelle. Apple will nun weiter mit dem Bundeskartellamt zusammenarbeiten, "um die Bedenken zu verstehen".

In der Begründung der Entscheidung der deutschen Wettbewerbshüter heißt es, Apple gehöre zu den umsatz- und gewinnstärksten Unternehmen des Planeten. "Zum einen besetzt Apple die gesamte Wertschöpfungskette rund um hochwertige mobile digitale Endgeräte, teilweise einschließlich der eigenen Entwicklung von zentralen Komponenten wie der Prozessoren. Zum anderen entwickelt Apple die Software für diese Geräte – allen voran deren mobile Betriebssysteme wie iOS – selbst." Derzeit untersucht das Bundeskartellamt unter anderem, ob Apples App-Tracking-Schutz ATT dem Unternehmen vor allem selbst nutzt. Die verschärften Kontrollbedingungen könnten den Wettbewerbshütern nun eine bessere Handhabe geben.

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(bsc)