Bundeskartellamt: Vodafone hat 1&1 beim 5G-Netzaufbau behindert

Vodafones Funkturmsparte Vantage Towers schloss 2021 mit 1&1 einen Deal zur Mitnutzung von Antennenstandorten. Die Bereitstellung verzögert sich bis dato stark.

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Ein Techniker in Schutzkleidung fĂĽhrt Arbeiten an der Spitze eines Antennenmastes mit Mobilfunkantennen aus.

(Bild: Kitawit Jitaton/Shutterstock.com)

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Das Bundeskartellamt ist mit seiner Untersuchung der schweren Vorwürfe von 1&1, wonach Vodafone dem vergleichsweise jungen Netzbetreiber die Mitnutzungsmöglichkeit von Funkturmmasten erschwert hat, vorangekommen. Es hat dazu am Freitag den beteiligten Parteien seine vorläufige rechtliche Einschätzung wegen der mangelnden Bereitstellung von Antennenstandorten für 1&1 übersandt. Der Präsident des Kartellamts, Andreas Mundt, erklärt dazu: "Nach den bislang gewonnenen Erkenntnissen ist die verzögerte Bereitstellung der vertraglich vereinbarten Standorte als kartellrechtswidrige Behinderung von 1&1 bei seinem Markteintritt als vierter Netzbetreiber zu werten."

Die Verspätungen und die negativen Auswirkungen auf den Wettbewerb auf den betreffenden Märkten "hätten nach unserem derzeitigen Kenntnisstand vermieden werden können und aufgrund des kartellrechtlichen Missbrauchsverbots auch vermieden werden müssen", betonte Mundt zum vorläufigen Abschluss der Mitte 2023 eingeleiteten Prüfung. Angesichts dieses nun erhärteten Verdachts ziehe die Bonner Behörde in Betracht, "die Bereitstellung der noch ausstehenden Standorte mit unseren kartellbehördlichen Mitteln durchzusetzen".

Auslöser des Streits: Die mittlerweile ausgegliederte Funkturmsparte des Vodafone-Konzerns hatte Ende 2021 mit 1&1 eine vertragliche Vereinbarung über die Mitnutzung von rund 3800 Antennen geschlossen. Die Übereinkunft sollte in mehreren Chargen bis insgesamt Ende 2025 umgesetzt werden. Die Bereitstellung der 1&1 zugesagten Standorte verzögert sich allerdings seit Vertragsschluss massiv. Aktuell sei weiterhin nur ein Bruchteil der vertraglich vereinbarten Standorte für 1&1 nutzbar, monieren die Kartellwächter. Vodafone selbst habe parallel das eigene Netz stark ausgebaut und in weiten Teilen – auch an den für 1&1 vorgesehenen Standorten – auf 5G umgerüstet.

Die Nutzung der vertraglich vereinbarten Antennen sei für 1&1 ein "wesentlicher Faktor für den Aufbau des eigenen Mobilfunknetzes", der sich in der Folge stark verzögere. Dies führt nach der vorläufigen Einschätzung des Kartellamts "zu erheblichen Beeinträchtigungen der Wettbewerbsfähigkeit" von 1&1. Der United-Internet-Ableger handelte sich zudem Ärger mit der Bundesnetzagentur ein, da er die Versorgungsauflage aus der Auktion von 2019 zur Inbetriebnahme von 1000 5G-Basisstationen nicht fristgerecht erreichte.

Die Kartellwächter stufen das Verhalten von Vodafone und Vantage Towers in ihren Ausführungen als missbräuchliche Behinderung im Sinne der Paragrafen 18 und 20 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ein. Dabei geht es um den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung sowie verbotenes Verhalten von Unternehmen mit relativer oder überlegener Marktmacht. Die Vertragspartner hätten zahlreiche Möglichkeiten gehabt, auf etwaige Schwierigkeiten zu reagieren, ohne dass es zu derart massiven Verzögerungen gekommen wäre, heißt es. Die Prüfer haben nach eigenen Angaben mit Vodafone seit Ende 2023 über die Abgabe von Zusagen verhandelt. Bis zuletzt seien die Vorschläge aber weit hinter den vereinbarten Bereitstellungen zurückgeblieben.

Die nun verschickte Abmahnung bildet einen Zwischenschritt. Die Beteiligten können dazu noch Stellung nehmen, bevor voraussichtlich im Juni die abschließende Entscheidung fallen soll. Vodafone wies die Vorwürfe erneut zurück. Der deutsche Mobilfunkmarkt sei während des gesamten untersuchten Zeitraums von intensivem Wettbewerb geprägt gewesen.

(nie)