Bundeskartellamt prüft Apples Tracking-Vorgaben für Apps

Es gebe den Anfangsverdacht, dass Apples Tracking-Transparenz-Initiative eigene Dienste bevorzugt und andere Unternehmen behindert. Dies teilte die Behörde mit.

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Das Apple-Logo über einer gläsernen Etagere

(Bild: Daniel AJ Sokolov)

Lesezeit: 3 Min.

Das Bundeskartellamt hat eine kartellrechtliche Prüfung von Apples Tracking-Transparenz-Framework (ATT) eingeleitet. Es bestehe der Anfangsverdacht, dass Apples Tracking-Vorgaben für Dritt-Apps die eigenen Dienste bevorzugen und andere Unternehmen behindern, teilte die Behörde am Dienstag mit. Großkonzerne wie Apple, die Regeln für ihre Plattform „einseitig festlegen“ können, müssen auch dafür sorgen, dass Datenschutzfunktionen wettbewerbskonform gestaltet werden, betonte Kartellamtschef Andreas Mundt. „Daran bestehen begründete Zweifel, wenn Apple Regeln für Dritte festlegt, die aber ausgerechnet für Apple nicht gelten sollen.“

Die mit iOS 14.5 eingeführte Tracking-Transparenz-Initiative ist nun seit gut einem Jahr im Markt. Auf die von Apple in iOS integrierte Werbe-ID dürfen Apps seitdem nur noch mit Zustimmung des Nutzers zugreifen, um so etwa Anbieter-übergreifende Profile erstellen zu können. Techniken wie Fingerprinting und andere Funktionen zur Identifikation einzelner Geräte respektive Nutzer sind für Anbieter-übergreifendes Werbe-Tracking seitdem generell untersagt – allerdings scheint Apple gegen Verstöße nach wie vor nicht konsequent vorzugehen. Das Tracking-Opt-In hat Werberiesen wie Facebook offenbar Milliardenumsätze gekostet und die Werbebranche insgesamt durcheinandergewirbelt. Auch Firmen, die für ihr Neukundengeschäft auf Online-Werbung setzen, klagten über Einbußen.

Branchenverbände versuchten im vergangenen Jahr in Frankreich die Einführung des Frameworks zu stoppen. Apples System sei "keine missbräuchliche Handelspraktik", teilte die Autorité de la Concurrence damals mit. Eine Zustimmung für den hauseigenen Werbedienst und personalisierte Werbung im App Store holt Apple erst seit iOS 15 explizit ein. Apple unterscheidet zwischen einem Werbe-Tracking, das Firmen mit ihren eigenen Datensätzen vornehmen („first-party data“) und Werbe-Tracking, das Anbieter-übergreifend erfolgt („third-party data“) – nur Letzteres fällt unter Apples Anti-Tracking-Vorgaben.

Die nun eingeleitete Verfahren schließt sich an ein bereits gegen Apple laufendes Verfahren des Kartellamts an, das klären soll, ob der iPhone-Konzern eine „marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb“ hat. „In diesem Zusammenhang können auch die Möglichkeiten der dienstübergreifenden Datenzusammenführung auf Seiten von Apple selbst sowie die Wahlmöglichkeiten der Nutzer hinsichtlich der Verarbeitung ihrer Daten durch Apple eine Rolle spielen, ebenso wie die Frage, inwieweit die Regelungen möglicherweise dazu führen könnten, dass das Angebot werbefinanzierter Apps für die Nutzer zurückgeht“, erläuterte das Bundeskartellamt.

Apple betonte in einer Stellungnahme gegenüber Mac & i, der Konzern hindere Unternehmen nicht daran, Werbung zu schalten und schränke „auch nicht die Verwendung der Daten ein, die sie von den Nutzer:innen mit deren Zustimmung erhalten“. Diese Regeln gelten für alle gleich, auch Apple, so der Konzern. Apple wolle „konstruktiv mit dem Bundeskartellamt zusammenarbeiten, um alle Fragen zu klären“.

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(lbe)