Bundeskartellamt untersagt Übernahme der ProSiebenSat.1-Gruppe durch Springer

Der Axel Springer AG bleibt jetzt nur noch der Gang zum Gericht, oder die Beantragung einer Sondererlaubnis beim Bundeswirtschaftsminister.

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Von
  • Peter-Michael Ziegler

Das Bundeskartellamt hat die beabsichtigte Übernahme der ProSiebenSat.1-Gruppe durch den Axel-Springer-Verlag untersagt. Dies teilte der Berliner Konzern am heutigen Montag in einer offiziellen Erklärung mit. Der ablehnende Bescheid des Kartellamtes war allgemein erwartet worden, nachdem sich zuvor schon die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) gegen eine Fusion der beiden Medienkonzerne ausgesprochen hatte. Die starke Position der ProSiebenSat.1-Gruppe im bundesweiten privaten Fernsehen führe vor allem in Kombination mit der überragenden Stellung der Axel Springer AG im Bereich der Tagespresse zu einer vorherrschenden Meinungsmacht, hieß es in der KEK-Entscheidung.

Springer will nun "die zur Verfügung stehenden Rechtsmittel und Optionen prüfen". Zudem führt das Unternehmen Gespräche über die Beantragung einer Ministererlaubnis, der insbesondere Unions-Politiker wie Hessens Ministerpräsident Roland Koch offen gegenüber stehen. Eine Ministererlaubnis kann nach dem Gesetz erteilt werden, wenn ein überragendes Interesse der Allgemeinheit besteht oder die gesamtwirtschaftlichen Vorteile überwiegen. Auch Bayerns Wirtschaftsminister Erwin Huber soll sich bereits bei Bundeswirtschaftsminister Michael Glos (ebenfalls CSU) für die Erteilung einer Sondererlaubnis stark gemacht haben. Das Bundeskartellamt will die Öffentlichkeit am morgigen Dienstag über die Gründe der Ablehnung informieren. (pmz)