Bundeskartellamt verlangt für Handy-TV-Konsortium Nachbesserung
Die Kartellwächter verlangen von T-Mobile, Vodafone und O2, dass ihr Konsortium fürs Handy-TV für spätere Mitglieder offen ist.
Das Bundeskartellamt will das geplante Konsortium von T-Mobile, Vodafone und O2 für den Betrieb von Handy-TV genehmigen, allerdings nur mit Nachbesserungen. Nach derzeitiger Einschätzung führe das Vorhaben fusionskontrollrechtlich nicht zur Entstehung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung der Beteiligten, teilten die Kartellwächter mit. Allerdings fürchte das Kartellamt, die drei Netzbetreiber könnten später startende Wettbewerber diskriminieren. Daher sollen die Unternehmen ihre Pläne nachbessern und sicherstellen, dass sich weitere Unternehmen jederzeit der Betreibergesellschaft anschließen können.
Die Netzbetreiber wollen die Vorgaben des Kartellamts erfüllen, heißt es laut der Financial Times Deutschland bei den drei beteiligten Firmen. Die drei Mobilfunkunternehmen wollen ab Frühjahr 2008 mindestens 16 Programme mit dem Standard DVB-H auf die Handys bringen. Dafür hatten sie Mitte März die Gründung eines Betreiberkonsortiums beim Bundeskartellamt angemeldet. Nach Ablauf der ersten vierwöchigen Prüfungsphase hatten die Wettbewerbshüter Mitte Mai die "vertiefte Phase" des Fusionskontrollverfahrens eingeleitet, also das geplante Konsortium genauer beleuchtet.
Die verlangte Öffnungsklausel ist vor allem für E-Plus relevant, das 2006 aus dem Konsortium ausgestiegen war. Die Klausel soll dafür sorgen, dass spätere Mitglieder des Konsortiums frei aus dessen Leistungen wie die Programme auswählen können. Derzeit läuft die Vergabe der für DVB-H nötigen Frequenzen durch die Bundesnetzagentur. Die EU-Kommission sieht 2008 wegen wichtiger Sportereignisse als Schlüsseljahr für die Durchsetzung des mobilen Fernsehens an und hat gestern zu dem Thema eine Mitteilung herausgegeben. (anw)