Beschwerden über Post-Dienste bleiben auf hohem Niveau
Die Zahl der Beschwerden über Brief- und Postdienste hat 2023 gegenüber 2022 zwar leicht abgenommen, bleibt aber auf hohem Niveau.
Die Zahl der Bürgerbeschwerden über Mängel in der Postversorgung ist 2023 auf hohem Niveau geblieben. Der Bundesnetzagentur sind nach eigenen Angaben 41.589 solcher Eingaben zugegangen, gegenüber 43.125 im Jahr 2022. Der Trend setze sich im aktuellen Jahr fort, hat die Regulierungsbehörde festgestellt.
60 Prozent der Beschwerden entfielen auf den Briefbereich, 32 Prozent betrafen Pakete. Die restlichen Prozente verteilten sich auf Zeitungen/Zeitschriften, Filialen/Agenturen, Briefkästen und Sonstiges. 97 Prozent der Eingaben im Briefbereich richteten sich gegen die Deutsche Post DHL, auf sie entfielen im Paketbereich 74 Prozent auf die Deutsche Post DHL.
"Das Beschwerdeaufkommen zeigt uns, wie wichtig den Menschen eine zuverlässige Postversorgung ist", erklärte Bundesnetzagentur-Präsident Klaus Müller. "Leider haben wir bisher nur sehr begrenzte Möglichkeiten, bei Qualitätsmängeln tätig zu werden. Die geplante Überarbeitung des Postgesetzes soll uns hier bessere und stärkere Befugnisse an die Hand geben."
Novelle des Postgesetzes
Damit knüpft Müller an seine Äußerungen vom Herbst 2022 an, als er gesetzliche Sanktionsmöglichkeiten forderte, um Missständen effektiver zu begegnen. Damit die Post besser wird, würden aus Sicht von Müller verbesserte Auskunfts- und Berichtspflichten bei temporären Mängeln helfen. Diese ermöglichten es der Behörde, Zwangs- oder Bußgelder zu verhängen.
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Die Bundesregierung hatte im Dezember 2023 einen Vorschlag des Bundeswirtschaftsministeriums für eine Novelle des Postgesetzes gebilligt. Sie soll sicherstellen, dass die postalische Grundversorgung ausreichend und stabil finanziert werden kann. Gleichzeitig sollen die Briefpreise erschwinglich und deutlich unter dem europäischen Durchschnitt gehalten werden. Vor diesem Hintergrund sollen die Brieflaufzeiten verlängert, gleichzeitig die Zuverlässigkeit der Zustellung erhöht werden.
Hierfür sieht der Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Postrechts vor, dass die Bundesnetzagentur auf ihrer Website einen "Mängelmelder" einrichtet. Zudem kann die Bundesnetzagentur laut Paragraf 89 Anbietern die Tätigkeit untersagen, wenn sie die in dem Gesetz festgehaltenen Pflichten nicht nachkommen.
(anw)