Bundesnetzagentur startet Konsultation zu IP-Bitstrom-Zugang

Die Regulierer haben einen Entwurf für eine Regulierungsverfügung veröffentlicht, die die Telekom verpflichtet, Konkurrenten einen IP-Bitstrom-Zugang zur Verfügung zu stellen.

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Von
  • Urs Mansmann

Die Bundesnetzagentur hat den Entwurf (PDF-Dokument) einer Regulierungsverfügung für den Bitstrom-Zugang auf IP-Ebene zur nationalen Konsultation veröffentlicht. Alle interessierten Unternehmen und Verbände haben nun einen Monat Zeit, eine Stellungnahme dazu einzureichen. Bereits vor rund einem Monat hatte die Bundesnetzagentur einen vergleichbaren Entwurf für den Bitstrom-Zugang per ATM vorgelegt. Der ist vor allem für Großkunden interessant – der IP-Bitstrom-Zugang hingegen richtet sich an den Massenmarkt.

Die Telekom soll ihren Wettbewerbern den Zugang zu nicht diskriminierenden Bedingungen bereitstellen; die Entgelte unterliegen nach diesem Entwurf der Vorabregulierung durch die Bundesnetzagentur. Die geplanten Auflagen sind strenger als beim ATM-Bitstrom-Zugang. "Dies liegt unter anderem daran, dass die Deutsche Telekom AG im Gegensatz zum ATM-Bitstrom-Zugang bisher freiwillig kein Zugangsprodukt anbietet, das den Kriterien der bereits erfolgten Marktanalyse genügt", begründet Kurth das Vorgehen der Behörde.

Zugänge per IP-Bitstrom ermöglichen nach den Vorstellungen der Bundesnetzagentur den T-Com-Wettbewerbern weitere Varianten für Endkundenprodukte, die über die bisherigen Resale-Modelle hinausgehen, jedoch nicht zum Anmieten der Anschlussleitung (TAL) zwingen.

Die T-Com kritisierte den Entwurf indessen deutlich. "Mit der geplanten Verfügung greift die Bundesnetzagentur in unverhältnismäßiger Weise in ein Marktsegment ein, das nachweisbar von einer hohen Wettbewerbsdynamik und einem differenzierten Angebot auf Vorleistungsbasis geprägt ist", klagt Dr. Frank Schmidt, Leiter der Regulierungsabteilung. Das Unternehmen verweist auf mittlerweile 1,6 Millionen Resale-Anschlüsse. Die von der Behörde festgestellte Lücke zwischen Resale- und TAL- beziehungsweise Line-Sharing-Angeboten vermag er nicht auszumachen: "Wir sehen nicht, wie sich ein weiteres Angebot von den bereits vorhandenen abgrenzen soll".

Auch die Preisgenehmigungspflicht stößt der T-Com sauer auf. Sie befürchtet, dass direkte und flexible Preisverhandlungen durch bürokratische Auflagen ersetzt werden. Nach den Vorstellungen von Schmidt sollte die Prüfung der Entgelte grundsätzlich nur im Nachhinein erfolgen. (uma)