Bundesrat: Polizei darf Einbrecher mit Vorratsdaten und Funkzellenabfragen jagen
Ermittler sollen im Kampf gegen Wohnungseinbruch von der Vorratsdatenspeicherung profitieren und Standortinformationen von Handys durchrastern dürfen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf haben die Länder bestätigt.
Fahnder dürfen künftig auch bei Einbruchdiebstahl in eine Privatwohnung auf Anlass gesammelte Verbindungs- und Standortdaten zugreifen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf aus dem Bundestag, mit dem das Strafgesetzbuch (StGB) und die Strafprozessordnung (StPO) geändert werden, hat der Bundesrat am Freitag ohne Aussprache befürwortet. Die neuen Regeln können so bald in Kraft treten.
Bislang läuft die Bestimmung aber weitgehend ins Leere. Nachdem die Bundesnetzagentur auf Druck eines Urteils des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen die Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung faktisch aussetzte, setzen die meisten Provider die Auflage nicht um.
Höhere Strafen für Einbruchdiebstahl
Laut dem Entwurf dürfen Ermittlern auch die nicht minder umstrittene Funkzellenabfrage auf der Jagd nach Einbrechern in Stellung bringen. Hintergrund ist, dass die Strafe für Wohnungseinbruchdiebstahl mit dem vorgesehenen neuen Paragrafen 244 Absatz 4 StGB ausgeweitet wird und eine solche Tat generell mit Haft von mindestens zwölf Monaten geahndet werden könnte. Damit handelt es sich um eine "schwere Straftat", was es der Polizei gestattet, schon bei einem einschlägigen Verdacht alle zu einem bestimmten Zeitpunkt in einer Funkzelle anfallenden Verbindungs- und Standortdaten zu erheben und durchzurastern.
Von einer solchen Maßnahme zur Mobilfunküberwachung ist unweigerlich immer eine Vielzahl Unbeteiligter betroffen. Auch die Länderkammer sieht den damit verknüpften Eingriff ins Fernmeldegeheimnis aber als nötig und verhältnismäßig an. Mit der Initiative kann der Bundesregierung zufolge etwa einfacher herausgefunden werden, ob ein Mobiltelefon an verschiedenen Tatorten feststellbar sei. Die Wohnungseinbruchsrate war laut der Polizeilichen Kriminalstatistik einige Jahre lang angestiegen, 2016 aber um fast zehn Prozent gefallen. (mho)