Bundesrat fordert Ausweitung der TK-Ăśberwachung
Empfehlungen für eine zügige Befugnis zu heimlichen Online-Durchsuchungen und für eine einjährige Vorratsdatenspeicherung fanden zwar keine Mehrheit, doch insgesamt gehen den Ländern die Abhörpläne der Regierung nicht weit genug.
Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am heutigen Freitag eine umfangreiche Stellungnahme zum heftig umstrittenen Regierungsentwurf zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen verabschiedet. Empfehlungen der Ausschüsse, zügig eine Befugnis für heimliche Online-Durchsuchungen von Festplatten und Speicherplattformen im Netz zu schaffen und die Verpflichtung der Anbieter zur verdachtsunabhängigen Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten von sechs auf zwölf Monate auszuweiten, fanden zwar keine Mehrheit. Insgesamt gehen den Ländern die Pläne der Regierung zur Telekommunikationsüberwachung aber noch nicht weit genug.
So soll der Katalog der Straftaten, bei dem die Sicherheitsbehörden Telefonate oder E-Mails abhören dürfen, um Delikte nach dem Vereinsgesetz und dem mit dem Grundstoffüberwachungsgesetz stehenden Verbot der Nutzung schwerer Betäubungsmittel und Drogen erweitert werden. Maßnahmen der TK-Überwachung sollen auch durchgeführt werden dürfen, "wenn andere Personen unvermeidbar betroffen werden". Eine Verkürzung der Dauer einer Anordnung von drei auf zwei Monate wollen die Länder ferner nicht hinnehmen. Auch ein übergeordnetes Gericht soll bei der Verlängerung von Genehmigungen von Maßnahmen über sechs Monate hinaus nicht einzubeziehen sein. Eine Verpflichtung der Staatsanwaltschaft, nach Beendigung einer Überwachung das anordnende Gericht über Verlauf und Ergebnisse zu unterrichten, sei zu streichen.
Der Bundesrat stößt sich weiter daran, dass künftig auch bei der TK-Überwachung Aufzeichnungen aus dem Kernbereich der privaten Lebensgestaltung unverzüglich zu löschen sein sollen, so diese "allein" bei einem Kommunikationsvorgang anfallen. Die bundesweit eingesetzte Technik lasse derzeit keine Ausradierung einzelner Aufzeichnungspassagen zu. Die Umsetzung der Vorschrift würde so eine Neukonzeption der kompletten Archivierungsmechanismen in sämtlichen Überwachungsanlagen erforderlich machen. Bei einer Internetsitzung müsste diese komplett mit allen darin enthaltenen Daten zu VoIP, E-Mail, Chat und "normalem Surfen" gelöscht werden. Die Bundesregierung wird gebeten, zu dieser Problematik Stellung zu nehmen.
Bei der Vorratsdatenspeicherung wollen die Länder sicher stellen, dass ein Diensteanbieter Auskunft über den Inhaber einer dynamischen IP-Adresse auch zur einfacheren zivilrechtlichen Verfolgung etwa von Urheberrechtsverletzungen erteilen darf. Andernfalls würde der zivilrechtliche Auskunftsanspruch gegenüber Internetprovidern, wie er im Entwurf eines Gesetzes zur besseren Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums vorgesehen ist, leer laufen. Der Bundesrat bittet zudem zu prüfen, ob der Zeitpunkt für die Verpflichtung zur Speicherung von Verbindungs- und Standortdaten vorgezogen werden kann. Die betroffenen Unternehmen hätten sich schließlich schon seit längerem auf die neuen Regelungen einstellen können. Zwangsgelder bei Verstößen gegen die Aufbewahrungspflichten sollen aber auch gemäß den Ländern nicht vor Anfang 2009 erhoben werden dürfen. Die von der Wirtschaft vehement geforderte gesonderte Entschädigungsregel halten sie nicht für nötig.
Weniger Beschränkungen fordert der Bundesrat bei der Funkzellenabfrage. Nach dem Entwurf ist diese Maßnahme nur zulässig, wenn die Erforschung des Sachverhalts andernfalls aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre. Fälle, in denen der Sachverhalt bereits erforscht ist, jedoch der Aufenthaltsort des Beschuldigten ohne diese Maßnahme nicht oder nur unter wesentlichen Erschwernissen ermittelt werden kann, sind dagegen nicht erfasst. Hier pochen die Länder auf eine Ausweitung der Bestimmung für diese Zwecke. Generell sollen die durch Überwachungsmaßnahmen bekannt gewordenen Tatsachen oder Beweismittel auch im Besteuerungsverfahren verwertet werden dürfen.
Zu weit gehen dem Bundesrat die Auflagen zum FĂĽhren von Statistiken im Ăśberwachungsfall. Dabei sei die geforderte Abgrenzung zwischen Festnetz-, Mobilfunk- und Internettelekommunikation zu streichen. Die ĂĽberwachten AnschlĂĽsse wĂĽrden nicht ausschlieĂźlich fĂĽr eine Kommunikationsform verwendet. Neue Berichtspflichten fĂĽr den Bereich der Verkehrsdatenerhebung sollten zudem nicht ĂĽber die BrĂĽsseler Vorgaben hinausgehen.
Die Bundesregierung soll den Ländern zufolge auch aufgefordert werden, die Telekommunikations-Überwachungsanordnung (TKÜV) so zu überarbeiten, dass für die Anlieferung der Verbindungs- und Standortdaten durch die Diensteanbieter ein einheitliches Dateiformat und eine einheitliche Schnittstelle festgeschrieben wird. Nicht anfreunden können sie sich mit der geplanten Klausel, wonach nicht mehr so viele kleine Provider permanent teure Abhörboxen bereit halten müssten. Die vorgeschlagene Anhebung der Grenze von 1000 auf 10.000 Teilnehmer als Kriterium für das Privileg sei nicht gerechtfertigt.
In einer ersten Reaktion bezeichneten Jerzy Montag, rechtspolitischer Sprecher der Grünen im Bundestag, und Malte Spitz, Mitglied des Bundesvorstandes der Oppositionspartei das Nein der Länderkammer "zu den grenzenlosen Sicherheitsfantasien einiger Bundesländer" als "keinen echten Erfolg für die Bürgerrechte". Ein paar "irrwitzige Vorschläge" seien zwar gestoppt worden. Doch die Regierungsvorschläge sein an sich schon "ein tiefer Einschnitt in die Bürgerrechte". Auch die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern haben noch einmal an ihren Beschluss erinnert, wonach der Regierungsentwurf viel zu stark in die Freiheitsrechte der Bürger eingreife. Die im Bundesrat zunächst aufgekommenen Forderungen würden von einem überzogenen Sicherheitsdenken zeugen. Sicherheit in der Informationsgesellschaft sei nicht mit überbordenden Überwachungsregelungen zu erreichen, sondern nur durch maßvolle Eingriffsbefugnisse mit effektiven grundrechtssichernden Verfahrensregelungen.
Zu den Auseinandersetzungen um die erweiterte Anti-Terror-Gesetzgebung, die Anti-Terror-Datei sowie die Online-Durchsuchung siehe auch:
(Stefan Krempl) / (vbr)