Bundesrat für grundlegende Überarbeitung des TK-Gesetzes

Die entscheidenden Ausschüsse der Länderkammer pochen weiter auf eine sechsmonatige Speicherpflicht der TK-Daten, mehr Überwachung sowie die stärkere Regulierung der Telekom.

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Der seit über einem Jahr andauernde Streit um das Telekommunikationsgesetz (TKG) geht in die nächste Runde: Der Bundesrat hat jetzt seine Position zur Neufassung des Rechtsrahmens für die Wachstumsbranche festgezurrt. Er bleibt damit größtenteils bei seinen alten Forderungen vom Dezember, die eine umfassendere Überwachung der Nutzer beinhaltet.

Gleichzeitig lehnen die Fachpolitiker des Bundesrates die von Rot-Grün vorgenommenen und gegen die Stimmen der Opposition vom Bundestag verabschiedeten Änderungen am Regierungsentwurf fast vollständig ab. Dies geht aus den Empfehlungen der Ausschüsse hervor, denen sich das Plenum des Bundesrats in seiner nächsten Sitzung am 2. April aller Voraussicht nach ohne weitere Debatte anschließen wird.

In dem Papier, das heise online vorliegt, pochen der federführende Wirtschafts- sowie der Innenausschuss der Länderkammer auf die Einberufung des Vermittlungsausschusses "mit dem Ziel der grundlegenden Überarbeitung des Gesetzes". Es bestehe ein erkennbarer Nachbesserungsbedarf, begründen die Landespolitiker ihre ablehnende Haltung, "insbesondere um wettbewerbliche Strukturen auf den Telekommunikationsmärkten zu fördern".

Aber auch die "Regelungen zum Datenschutz und zur Öffentlichen Sicherheit" sind ihnen ein Dorn im Auge. In diesem Bereich verlangen die Länder nach wie vor die "Einführung zur sechsmonatigen Speicherung von Verkehrsdaten bei den Telekommunikationsanbietern". Darunter würden alle beim Telefonieren, SMS-Versand, E-Mail-Versand oder Surfen entstehenden Verbindungsinformationen fallen, mit denen sich detaillierte und personenbezogene Profile der Nutzer erstellen lassen. Ähnliche Forderungen haben die Innen- und Justizminister der EU jüngst auch bei ihrem Sondertreffen in Brüssel nach den Anschlägen in Madrid auf Anraten Großbritanniens erörtert.

Weiterhin will der Bundesrat Mobilfunkbetreiber dazu verdonnern, Nutzerdaten auch bei Prepaid-Kartenkunden im öffentlichen Sicherheitsinteresse einzusammeln. Er möchte den Ermittlern Zugriffsmöglichkeiten auf Passwörter von Telekommunikationsanlagen geben und auch die Anbieter nichtöffentlicher Netze -- wie Hotels oder Unternehmen -- zur grundsätzlichen Anschaffung von Abhörgeräten verpflichten. Die Begrenzung der automatisierten Abfrage von Verbindungsdaten ist den Ländern zufolge zu streichen, auch sollen die Unternehmen für die Erteilung von Auskünften in diesem Bereich keine Kostenerstattung erhalten. Bei der Verabschiedung der genaueren Regelungen für die Telekommunikationsüberwachung will der Bundesrat zudem ein Wörtchen mitreden.

Eine ganze Palette von Forderungen bezieht sich auf die Marktregeln im TKG. Hier sollen die Wettbewerber der Deutschen Telekom mit eigenen Antragsrechten für die Einleitung von Verfahren zur Überprüfung von Entgelten oder zur Missbrauchsaufsicht bei der Regulierungsbehörde ausgestattet werden. Die Mehrerlösabschöpfung bei wettbewerbswidrigen Verhalten muss nach Ansicht der Länder "verschärft" werden. Außerdem sollen die Telekom-Herausforderer ohne Beschränkungen Produkte des Platzhirschen im Rahmen einer "wettbewerbsorientierten Resale-Verpflichtung" wiederverkaufen dürfen. Ausdrücklich wollen die Experten des Bundesrats ferner den Bitstromzugang als eine der Vorleistung genannt sehen, die die Telekom ihren Konkurrenten offerieren muss. Damit soll der Wettbewerb im Geschäft mit breitbandigen DSL-Anschlüssen beflügelt werden.

Angesichts der Fülle der kontroversen Punkte dürfte es dem Vermittlungsausschuss schwer fallen, noch vor der Sommerpause eine Einigung über das nach Brüsseler Maßstäben längst überfällige TK-Gesetz zu finden. (Stefan Krempl) / (anw)