Neues TK-Gesetz soll Breitband-Wettbewerb ankurbeln

Gemäß der Einigung der Regierungskoalition muss die Deutsche Telekom Konkurrenten Vorleistungsangebote machen, was vor allem die Auswahl bei schnellen Internet-Zugängen vergrößern könnte.

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Bei den noch offenen Wettbewerbs- und Regulierungsfragen im Telekommunikationsgesetz (TKG) hat die Regierungskoalition nach der Vorlage eines Kompromisses beim Datenschutz jetzt ebenfalls eine Einigung erzielt. Dies geht aus dem jüngsten, inzwischen auf gut 150 Seiten angewachsenen TKG-Entwurf hervor, der gestern festgezurrt wurde und heise online vorliegt. Die Experten von Rot-Grün wollen es damit allen Parteien recht machen, also weder die Deutsche Telekom mit zu vielen Auflagen gängeln noch die Wettbewerber zu stark bevorzugen.

Die Opposition hat allerdings Bedenken, ob die vorgeschlagene Balance tragfähig ist. Der Kompromiss bleibt zudem in weiten Teilen hinter den Forderungen zur stärkeren Regulierung der Telekom zurück, welche die Bundesländer im Dezember aufgestellt hatten. Mittlerweile hieß es aus Unions-Kreisen, man wolle den Gesetzentwurf stoppen. "Der Vorlage fehlt das notwendige klare Signal für mehr Wettbewerb", sagte Martina Krogmann, Internet-Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.

Von den Wettbewerbern allgemein begrüßt wird die in Paragraph 37 eingefügte Verpflichtung des Platzhirschen, "gleichzeitig mit einer geplanten Entgeltmaßnahme im Endnutzerbereich" den Konkurrenten ein Angebot für ein entsprechendes Vorleistungsprodukt vorzulegen. Die Neuregelung soll der "frühzeitigen Unterbindung von missbräuchlichem Verhalten" dienen. Konkret erhoffen sich Wettbewerber wie AOL Deutschland von der jetzigen Fassung beispielsweise, dass die Telekom ihnen nun auch Zugang zu ihren DSL-Endkundenanschlüssen gewähren muss. Auf dieser Basis wollen sie kostengünstiger eigene DSL-Angebote mit unterschiedlichen Bandbreiten und Preisabstufungen anbieten.

Ob damit den kleineren Telcos und Netzanbietern bereits das "scharfe Schwert" in die Hand gegeben wird, wie es der SPD-Telekommunikationssprecher Hubertus Heil darstellt, zweifelt der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) an. Die Tür für den Wettbewerb sei zwar "einen Spalt breit aufgestoßen worden", hieß es im Berliner Büro der Lobbyvereinigung der Telekom-Herausforderer. Doch ansonsten enthalte das Gesetz, das am Freitag im Plenum des Bundestags verabschiedet werden soll, viele "Weichmacherklauseln". Etwa beim Sanktionsinstrument der Mehrerlösabschöpfung, das dem Marktführer Gedanken an wettbewerbswidriges Verhalten von vornherein austreiben soll. Auch in der überarbeiteten Version des TKG ist es hier bei reinen "Kann"-Bestimmungen geblieben, sodass der VATM von einem "zahnlosen Tiger" spricht. Zudem bemängeln die Wettbewerber, dass sie entgegen ihrer Forderungen kein klares Antragsrecht auf die Einleitung von Missbrauchsverfahren gegen die Telekom erhalten sollen.

Ebenfalls recht glimpflich ist der Platzhirsch bei den Regelungen zum Weiterverkauf eigener Produkte durch Wettbewerber davongekommen. Diesen soll die Telekom zwar Angebote -- etwa im DSL-Bereich -- zu Großhandelsbedingungen unterbreiten müssen. Ein reines "Anschluss-Resale", bei dem sich kleine Telcos allein die Netze des Marktführers oder regionaler Netzbetreiber zunutze machen, soll aber verhindert werden: Eine Auflage sieht vor, dass die Weiterverkäufer für Kapazitäten der Netzanbieter zahlen müssen, wenn sie über keine eigenen Netzinfrastrukturen verfügen.

Selbst haben Wettbewerber und Telekom in den vergangenen Wochen noch eine Einigung beim Inkasso von Dienstleistungen und bei Mahnungen erzielt, der ins TKG Eingang gefunden hat. Der rosa Riese übernimmt demnach weiter die Rechnungsstellung auch für Konkurrenten -- allerdings werden dabei erstmals Grenzen von 30 Euro bei einem Einzelbetrag beziehungsweise 2 Euro pro Minutenkosten gesetzt. Mahnungen müssen die Wettbewerber fortan selbst ausstellen. Die Kunden sollen aber die Möglichkeit erhalten, weiter den ursprünglichen Rechnungsbetrag gesamt an die Telekom zu überweisen.

Zur Novellierung des Telekommunikationsgesetzes siehe auch:

(Stefan Krempl) / (anw)