Bundesrat gegen deutliche Verschärfung der geplanten Anti-Terror-Paragraphen

Forderungen des Innenausschusses, den Regierungsentwurf für neue Straftatbestände im Staatsschutzrecht einschließlich der Kriminalisierung von Bombenbau-Anleitungen zu erweitern, sind vorerst vom Tisch.

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Innenpolitiker der Länder sind mit ihrem Anliegen, den Regierungsentwurf zu neuen Straftatbeständen im Staatsschutzrecht zu verschärfen, vorerst gescheitert. Die Länderchefs lehnten in der Plenarsitzung des Bundesrates am Freitag die meisten entsprechenden Änderungsvorschläge (PDF-Datei) des Innenausschusses ab. Neben einer redaktionellen Korrektur fand in der letztlich verabschiedeten Stellungnahme (PDF-Datei) nur die Forderung eine Mehrheit, die Hürde der "besonderen" Gefährlichkeit bei der geplanten Strafbarkeit eines Besuchs eines Terrorcamps zu streichen.

Die Bundesregierung will drei neue Paragraphen ins Strafgesetzbuch (StGB) aufnehmen, mit denen unter anderem der vorsätzliche Besuch terroristischer Trainingslager oder die gezielte Verbreitung von Bombenbau-Anleitungen, Sympathisantenwerbung oder Hetz-Propaganda über das Internet kriminalisiert werden sollen. Die Innenpolitiker der Länderkammer drängten nun unter anderem darauf, dass bereits die Teilnahme an einer Ausbildung in einem "Terrorcamp", das auf die Begehung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten ausgerichtet sei, ein strafwürdiges Gefährdungspotenzial für geschützte Rechtsgüter berge.

Ferner setzte sich der Innenausschuss dafür ein, dass jegliche Veröffentlichung von gefährlichen Anleitungen zu Terrorangriffen gesetzlich zu kriminalisieren sei. Für den effektiven Schutz der Bevölkerung sei es unerheblich, "ob der radikalisierte und gewaltbereite Islamist eine Anleitung zur Herstellung von Sprengsätzen von einer islamistischen Webseite herunterlädt oder aus einem chemischen Fachforum erhält". Auch wollten die Innenpolitiker erreichen, dass die gesamte Palette der Telekommunikationsüberwachung bei Straftaten rund um die Verbreitung von Anleitungen zum Bombenbau "und Ähnlichem über das Internet" angewendet werden kann. Die effektive Bekämpfung der online-spezifischen Kriminalität erfordere den Zugang zu solchen Mitteln.

Vor der Abstimmung hatte vor allem die Berliner Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) den ursprünglich aus dem Bundesjustizministerium stammenden Entwurf kritisiert. Sie hält den Vorstoß für unnötig, da das StGB bereits genügend Paragraphen enthalte, mit denen terroristische Umtriebe geahndet werden könnten. Stattdessen würden in Zukunft Menschen überwacht, nur weil sie sich irgendwelche physikalischen Abhandlungen aus dem Internet heruntergeladen haben, fürchtet von der Aue. (Stefan Krempl) / (anw)