Bundesrechnungshof: Deutschlandticket "verfassungsrechtlich bedenklich"

Eine vom Bund veranlasste Verpflichtung der Länder zur Mitfinanzierung des Deutschlandtickets könne "mit Risiken behaftet" sein, meint der Bundesrechnungshof.

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Doppelstockwaggons eines metronom-Zuges steht an einem Bahnsteig; der Fahrtzielanzeiger sagt "Göttingen"

Ein Zug des nichtbundeseigenen Eisenbahnunternehmens metronom hält im Bahnhof Alfeld (Leine)

(Bild: Daniel AJ Sokolov)

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Das Deutschlandticket könnte "verfassungsrechtlich bedenklich" sein, wendet der Bundesrechnungshof in einem Bericht an den Haushaltsausschuss des Bundestags ein. Das rechtliche Risiko ergebe sich, wenn das Ticket über eine Vereinbarung zwischen Bund und Ländern eingeführt und ausgestaltet werde, heißt es laut dpa in dem Bericht.

Der Rechnungshof bestätige Argumente, die auch verschiedene Ministerien im Gesetzgebungsprozess vorgebracht hätten. Das Bundesverkehrsministerium etwa habe betont, dass die Einführung des Angebots für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) einen Staatsvertrag der Länder erfordere. "Der Einfluss des Bundes sei dabei außerordentlich begrenzt."

Der Haushaltsausschuss arbeitet derzeit für die Einführung des 49-Euro-Tickets an einer Änderung des sogenannten Regionalisierungsgesetzes und will dazu am Mittwoch nichtöffentlich tagen. In dem zusätzlichen Paragrafen für das Gesetz geht es vor allem um die Finanzierung des Tickets.

Bund und Länder hatten sich im vergangenen Jahr darauf geeinigt, die Kosten für das Deutschlandticket jeweils zur Hälfte zu tragen. Der BRH weist in diesem Zusammenhang auf rechtliche Grenzen hin, weil die Organisation des ÖPNV laut Grundgesetz ausschließlich Sache der Länder sei. Der Bericht zeigt Bedenken der Ministerien auf, wonach "eine vom Bund veranlasste Verpflichtung der Länder zur Mitfinanzierung des Deutschlandtickets" im Hinblick auf das Grundgesetz "mit Risiken behaftet" sei.

Das 49-Euro-Abo soll ab Mai gelten. Mit ihm sollen Nutzerinnen und Nutzer bundesweit im ÖPNV fahren für zunächst 49 Euro pro Monat. Unklar ist momentan noch, ob eigenwirtschaftliche Verkehrsunternehmen das Ticket akzeptieren. Ihnen könnte das Risiko zu hoch sein, dass die EU-Kommission in der Finanzierung der Mindereinnahmen eine widerrechtliche Beihilfe sieht. Eine weitere Hürde könnte sich für verschuldete Menschen ergeben, weil das Deutschlandticket im Abo angeboten werden soll und für solche Fälle bei Zahlungen im Lastschriftverfahren Bonitätsprüfungen anstehen.

Laut Artikel 106a des Grundgesetzes steht den Ländern für den ÖPNV ein Betrag aus dem Steueraufkommen des Bundes zu. Näheres soll ein Bundesgesetz regeln. Dieses könnte das Regionalisierungs- oder ein anderes Gesetz sein.

(anw)