Bundesregierung: Kfz-Kennzeichen-Scanning kommt bundesweit

Seite 2: Mehr heimliche Online-Durchsuchungen

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(Bild: kirill_makarov/Shutterstock.com)

Mit dem Gesetzentwurf, der noch den Bundestag und den Bundesrat passieren muss, will die Regierung auch den Straftatenkatalog für heimliche Online-Durchsuchungen mit Staatstrojanern und den großen Lauschangriff in Paragraf 100b StPO "geringfügig" ausdehnen und so "an die Bedürfnisse der Praxis" anpassen. Aufgenommen werden sollen weitere Delikte aus dem Bereich des Menschenhandels und der Begleitdelikte, der gewerbs- und bandenmäßige Computerbetrug sowie Tatbestände aus dem Außenwirtschafts- und dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz.

Die Zahl der heimlichen Online-Durchsuchungen werde so jährlich durchschnittlich von 12 auf 14 ansteigen, die der Wohnraumüberwachung von 8 auf 9, schätzt das Kabinett. Es will zugleich die klassische Telekommunikationsüberwachung bei bandenmäßiger Steuerhinterziehung in größerem Umfang als bisher ermöglichen.

Vor allem auf elektronische Beweismittel wie beim Provider gespeicherte E-Mails oder Chats, Inhalte eines Nutzerkontos eines sozialen Netzwerks sowie Daten in der Cloud sollen Ermittler zudem teils heimlich zugreifen dürfen. Mit einem neuen Paragraf 95a es ihnen möglich werden, die Bekanntgabe einer Beschlagnahme in bestimmten Konstellationen bei Straftaten von erheblicher Bedeutung und unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgebots per gerichtlicher Anordnung zurückzustellen. Derlei Ausnahmen zu dem prinzipiell fortbestehenden Grundsatz der Offenheit solcher Zugriffe soll Fällen vorbehalten sein, "bei denen sich der zu beschlagnahmende Beweisgegenstand im Gewahrsam einer unverdächtigen Person befindet".

Werde offen beschlagnahmt, bestehe die Gefahr der Aufdeckung oder der Vereitelung des Ermittlungserfolgs, wenn etwa gleichzeitig durchgeführte heimliche Strafverfolgung ihren Sinn verliere. Es gehe vor allem um Kinderpornographie, Handel mit Waffen, Drogen, Hehlerware und sonstigen verbotenen Gegenständen sowohl im Internet als auch im Darknet. Etwa auch bei Staatsschutzdelikten und Cyberkriminalität stünden die Fahnder hier immer wieder vor Herausforderungen.

Das Kabinett will auch die Regeln zur Postbeschlagnahme verschärfen. Ermittler sollen künftig auch Auskunft von Postdienstleistern über Postsendungen von oder an beschuldigte Personen verlangen können, die bereits ausgeliefert sind oder sich noch nicht beim Serviceanbieter befinden. Dies sei wichtig, "um eine effektive Strafverfolgung auch in Zeiten des vermehrten Online-Versandhandels zu gewährleisten". Gerade der zunehmende Versand krimineller Ware "über das besonders abgeschottete Darknet" könne mit dieser Handhabe besser aufgeklärt werden.

(anw)