Bundesregierung befürwortet Steuer-ID als Bürgernummer

Das Bundeskabinett will die Steuer-ID als übergreifendes "Ordnungsmerkmal" und Personenkennziffer etwa für Melde- und Fahrzeugregister gesetzlich verankern.

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Bundesregierung befürwortet Steuer-ID als Bürgernummer

Wartenummern im Bürgeramt.

(Bild: dpa, Marc Müller)

Lesezeit: 3 Min.

Trotz erheblicher verfassungsrechtlicher Bedenken von Experten hat das Bundeskabinett ein Gesetz für eine Bürger-Identifikationsnummer in der öffentlichen Verwaltung auf den Weg gebracht. Vorgesehen ist, die Steuer-ID als übergreifendes "Ordnungsmerkmal" und Personenkennzeichen in gut 50 besonders relevanten Datenbanken von Bund und Ländern inklusive der Fahrzeug- und Melderegister zu nutzen.

Für die geplante Registermodernisierung soll es eine übergreifende Suchmaske geben. Um den gewünschten Datensatz anhand grundlegender Informationen wie Name und Anschrift in unterschiedlichen Registern finden zu können, ist eine Personenkennziffer nötig. Die Innenministerkonferenz von Bund und Ländern hatte dafür empfohlen, "auf die vorhandenen Strukturen der Steuer-Identifikationsnummer" aufzusetzen und diese "um die für ein registerübergreifendes Identitätsmanagement notwendigen Elemente" zu ergänzen. Sie erhielt dafür gerade einen Big Brother Award.

Die Bundesregierung bezeichnet das Gesetz als wichtigen Schritt, um das Online-Zugangsgesetz umzusetzen und mehr Verwaltungsdienstleistungen zu digitalisieren. Dafür müssten Daten und Nachweise elektronisch übermittelt werden können. Dies solle am besten nicht immer wieder neu geschehen, sondern nach EU-Vorgaben "once only". Dazu müssten Personenverwechslungen ausgeschlossen und die betroffenen Bürger im E-Government eindeutig identifiziert werden können.

Die Steuer-ID "wird bereits heute in einer Vielzahl von Registern gespeichert, sodass sie sich als Identifikator besonders gut eignet", meint die Regierung. Es handle sich um eine "nicht-sprechende" Identifikationsnummer. Sie werde zufällig erzeugt, enthalte selbst keine Informationen über den Bürger und lasse aus sich heraus auch keine Rückschlüsse auf diesen zu. Dies entspreche dem Ziel, "eine praxisnahe und gleichzeitig verfassungs- und datenschutzkonforme Lösung" zu schaffen, "die dennoch zügig realisiert werden kann". Über ein "Datencockpit" werde es künftig für jeden Bürger nachvollziehbar, welche Behörde wann aus welchem Grund auf welche Daten zugegriffen habe.

"Das Registermodernisierungsgesetz ist der Grundstein, auf dem wir die digitale Verwaltung bauen können", meinte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU). "Solange beim Elterngeld-Antrag Kopien von Personalausweis und Geburtsurkunde verlangt werden, leben wir noch im letzten Jahrhundert." Obwohl der Entwurf noch den Bundestag und den Bundesrat passieren muss, hat das Innenressort im Regierungsentwurf für den Haushalt 2021 bereits 65 Millionen Euro für das insgesamt rund 300 Millionen schwere Projekt beantragt.

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags brachte dagegen gerade verfassungsrechtliche Einwände gegen das Vorhaben vor. Der geplante Einsatz der Steuer-ID berge "erhebliche Schwierigkeiten". Zuvor hatte unter anderem die Konferenz der Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder die Regierung vor dem Schritt gewarnt. "Sektorspezifische" Personenkennziffern, wie sie Österreich eingeführt habe, seien das bessere Mittel. Der grüne Fraktionsvize Konstantin von Notz appellierte an Schwarz-Rot, "im weiteren Gesetzgebungsprozess für verfassungskonforme Lösungen zu sorgen".

(anw)