Bundesregierung beschlieĂźt Gesetzentwurf zur Reform des Meldewesens
Das Kabinett hat eine Initiative fĂĽr ein Bundesmeldegesetz verabschiedet. AuskĂĽnfte zum Zwecke der Werbung und des Adresshandels sollen nur noch mit Zustimmung der Betroffenen erlaubt werden.
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf (PDF-Datei) zur "Fortentwicklung des Meldewesens" verabschiedet, wie das federführende Innenministerium erst jetzt bekannt gab. Mit dem Vorhaben möchte die Regierung unter anderem den Datenschutz bei Melderegisterabfragen stärken. Auskünfte über Vor- und Familiennamen, akademische Grade sowie gegenwärtige Anschriften dürfen laut dem Vorstoß für ein Bundesmeldegesetz nur noch für Werbung und Adresshandel herausgegeben werden, wenn die betroffene Person einer entsprechenden Übermittlung zugestimmt hat. Die Speicherfrist für Meldedaten nach Wegzug oder Tod soll auf fünf Jahre beschränkt werden.
Der Regierungsbeschluss, der keine große Änderungen zum Entwurf des Innenressorts mit sich bringt, verzichtet im Gegensatz zu früheren Anläufen auf ein zentrales Bundesmelderegister. Datenschützer und Oppositionspolitiker hatten einen solchen Ansatz scharf kritisiert. Stattdessen setzt die Regierung nun darauf, Behörden online rund um die Uhr Zugang "zu bestehenden Meldedatenbeständen" zu geben. In 13 Bundesländern gebe schon Ansätze für einen entsprechenden Online-Zugriff auf die zentral aufbewahrten Informationsbestände der kommunalen Meldestellen. In den übrigen Regionen müsse dafür vorerst direkt bei den Ämtern angesetzt werden. Die Meldestellen sollen Auskünfte dabei durch einen automatisierten verschlüsselten Abruf über das Internet ermöglichen. Bürger könnten dieser Form der Informationserteilung aber widersprechen. Für den Online-Abruf ist auch die Einrichtung spezieller Portale vorgesehen.
Ausweiten will das Kabinett die Anzahl der vorzuhaltenden personenbezogenen Daten. So sollen neben Namen, Titel, Geburts- und gegebenenfalls Sterbetag, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Religion, Familienstand, Lebenspartner und minderjährigen Kindern auch Angaben zu eventuell erteilten Genehmigung zum Tragen von Waffen oder zum Durchführen von Sprengungen gespeichert werden.
Den Ein- oder Auszug einer meldepflichtigen Person in eine Wohnung soll ein Vermieter wieder bestätigen müssen, obwohl diese Regelung in einzelnen Bundesländern kürzlich erst abgeschafft wurde. Die Regierung hält sie trotz einer erwarteten Belastung der Wirtschaft in Höhe von rund 1,8 Millionen Euro pro Jahr "zur wirksameren Bekämpfung von Scheinanmeldungen" und daraus resultierende kriminelle Handlungen wie Kreditkartenbetrug für nötig. Darüber hinaus sollen Wohnungseigentümer und Vermieter verpflichten werden, Auskunft über die bei ihnen wohnenden Personen zu erteilen.
Die Initiative soll allgemein Abläufe verschlanken, um Bürokratiekosten abzubauen. Insgesamt werde sie zu Entlastung der Wirtschaft in Höhe von rund 117 Millionen Euro jährlich führen, zeigt sich das Kabinett optimistisch. Krankenhäuser und ähnliche Einrichtungen müssten künftig keine gesonderten Verzeichnisse über ihre Patienten beziehungsweise Bewohner mehr führen; die Hotelmeldepflicht werde vereinfacht. Die IT-Staatssekretärin Cornelia Rogall-Grothe erhofft sich von den geplanten Vereinheitlichungen auch mehr Innovationen im Meldewesen. Die Tatsache, dass die Daten von rund 82 Millionen Bürgern in mehr als 5200 Melderegistern vorgehalten werden, schaffe etwa Raum für IT-Standardisierungen. Das Meldewesen könne als "informationelles Rückgrat" für Verwaltung, Wirtschaft und Bevölkerung gestärkt werden. Der Entwurf muss noch Bundesrat und Bundestag passieren. (vbr)