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Bundesregierung für einfacheren internationalen Zugriff auf Cloud-Daten

Stefan Krempl
Bundesregierung für einfacheren internationalen Zugriff auf Cloud-Daten

(Bild: dpa, Felix Kästle)

Strafverfolger sollen nach Ansicht der Bundesregierung elektronische Beweismittel leichter grenzüberschreitend sichern können. Sie unterstützt daher die Arbeit an einem Zusatz zur Cybercrime-Konvention.

Die Bundesregierung trägt den Plan mit, über ein zweites Zusatzprotokoll [1] zum Übereinkommen über Computerkriminalität des Europarats [2] Ermittlern einen einfacheren grenzüberschreitenden Zugriff auf Nutzerdaten in der Cloud zu erlauben. Dies geht aus der jetzt vorliegenden Antwort [3] auf eine Anfrage des linken Bundestagsabgeordneten Andrej Hunko hervor. Die Regierung beabsichtige, einem Mandatsentwurf zuzustimmen, heißt es darin. Die Mitgliedsstaaten sollen den Auftrag im Juni erteilen, das zuständige Komitee des Staatenbunds den Anhang dann bis Ende 2019 ausarbeiten.

Die von Rechtsexperten seit Jahren thematisierte "Sicherung elektronischer Beweismittel [4]" von Textdokumenten über Foto-, Video- und Audioaufnahmen bis hin zu Inhalts- und Bestandsdaten aus der Telekommunikation ist derzeit ein heißes Thema in vielen Staaten [5] weltweit. Auch die EU-Kommission arbeitet dem Vernehmen nach an einer Gesetzesinitiative, um Strafverfolgern einen raschen Zugang dazu insbesondere auf Servern in der Cloud zu ermöglichen.

Der klassische Weg der Rechtshilfe funktioniert nach Ansicht der Bundesregierung zwar "im Allgemeinen gut". "Insbesondere im Bereich von Ermittlungen im Zusammenhang mit Computerkriminalität liegt aufgrund der Flüchtigkeit der gespeicherten Daten allerdings regelmäßig ein besonderes Interesse an der Beschleunigung von Ermittlungsabläufen vor", schrieb [6] das Bundesinnenministerium jedoch schon im Januar.

Mit dem geplanten Zusatzprotokoll zur Cybercrime-Konvention sollte daher unter anderem die Rechtshilfe und die Zusammenarbeit mit ausländischen Providern "gestärkt" sowie ein klarer Rechtsrahmen für grenzüberschreitende Datenzugriffe festgelegt werden. Auch "Datenschutzanforderungen" gehörten zum möglichen Regelungsbereich.

Hunko befürchtet, dass es bei dem Vorhaben insbesondere auch um "den Zugang zu verschlüsselten Telekommunikationsdaten" geht. "Jede einzelne der geplanten Änderungen" sei ein schwerer Eingriff ins Fernmeldegeheimnis. (anw [7])


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https://www.heise.de/-3725328

Links in diesem Artikel:
[1] https://www.heise.de/news/15-Jahre-Cybercrime-Konvention-Grenzenloser-Zugriff-in-die-Cloud-geplant-3491117.html
[2] https://www.heise.de/news/Zehn-Jahre-Cybercrime-Konvention-1384154.html
[3] http://www.andrej-hunko.de/start/download/doc_download/974-massnahmen-gegen-verschluesselung-und-zur-loeschung-terroristischer-internetinhalte-unter-zuhilfenahme-des-eu-internet-forums
[4] http://www.strafverteidigervereinigungen.org/Material/Themen/Technik%2 0&%20Ueberwachung/37_momsen.html
[5] https://www.heise.de/news/EU-Rat-Strafverfolger-sollen-einfacher-auf-Providerdaten-zugreifen-koennen-3236974.html
[6] https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/109/1810948.pdf
[7] mailto:anw@heise.de