Bundesregierung möchte Kryptogeld-Dienste zu mehr Datensammelei verpflichten

Laut einem Regelungsentwurf der Bundesregierung sollen Dienstleister rundum Bitcoin & Co. personenbezogene Daten zu Transaktionen erheben und speichern.

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(Bild: mk1one/Shutterstock.com)

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Die Bundesregierung plant weitere Geldwäscheauflagen für Dienstleister rund ums Kryptogeld. Es gebe "eine Lücke in der Nachvollziehbarkeit von Übertragungen" bei Kryptowährungen, die "ein erhöhtes Risiko für die Nutzung von Kryptowerten für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung begründet", heißt es in einem Referentenentwurf für die "Kryptowertetransferverordnung". Vorgesehen ist, dass die Anbieter Informationen über Auftraggeber und Empfänger beim Transfer von Kryptowerten zu erheben und zu übermitteln haben.

Laut dem online einsehbaren Referentenentwurf betrifft das sowohl Transaktionen zwischen Wallets, die bei Dienstleistern gehostet sind, als auch Zahlungen zwischen Anbieterwallets und Wallets ohne Anbieter dahinter. Läuft die Transaktion zwischen gehosteten Wallets, sollen sich die Anbieter Name, Anschrift und Kryptogeldadresse der Walletnutzer übertragen und diese für Behörden vorhalten. Bei Transaktionen, die von einer selbstverwalteten Wallet ausgehen oder auf diese laufen, sollten die Anbieter Name und Anschrift der Person dahinter ermitteln und sich durch "risikoangemessene Maßnahmen" vergewissern, dass die Angaben auch korrekt sind.

Die Bundesregierung bezieht sich in ihrer Argumentation auf Empfehlungen der internationalen Anti-Geldwäsche-Institution FATF. Laut diesen sei die Übertragung von Kryptogeld von einer oder auf eine selbstverwaltete Wallet "als Fallkonstellation mit erhöhtem Risiko" zu betrachten. "So kann die Weiterleitung von Kryptowerten auf eine selbstverwaltete elektronische Geldbörse ein Anhaltspunkt [sic!] für eine auffällige Transaktion darstellen", heißt es.

Selbstverwaltete Wallets sind aber die einzige Möglichkeit, wie Nutzerinnen und Nutzer wirklich über ihr Kryptogeld verfügen können – denn nur wer die privaten Schlüssel hat, kontrolliert das Geld. Bei fremdgehosteten Wallets liegen die Schlüssel im Regelfall beim Betreiber. Eine gute Praxis für die Sicherheit des eigenen Geldes wird so unter Verdacht gestellt.

Mit der Regelung soll dann neben der Rückverfolgbarkeit der Transaktionsbeteiligten unter anderem auch die Überprüfung auf von Sanktionen betroffene Personen ermöglicht werden, wird im Entwurf erklärt. Prinzipiell bietet Kryptogeld ein unterschiedliches Spektrum an Privatsphäre: Transaktionen beim Bitcoin zum Beispiel sind öffentlich einsehbar, Nutzer sind lediglich durch das Pseudonym einer Bitcoinadresse geschützt, können aber auf Mixing-Dienste zugreifen, die Zahlungswege verschleiern. Sind jedoch Adressinhaber bekannt, lassen sich etwa in polizeilichen Ermittlungen Zahlungsketten Schritt für Schritt nachvollziehen. Andere Währungen wie Monero und Zcash bieten volle Anonymität.

Noch handelt es sich bei dem Vorhaben nur um einen Entwurf. In den kommenden Monaten solle dieser zu einer fertigen Regelung finalisiert werden und nach einer Übergangsfrist in Kraft treten, heißt in einer Antwort des Bundesfinanzministeriums auf die Kleine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Frank Schäffler (FDP), die heise online vorliegt.

Schäffler bezeichnete die geplante Regelung als "Schritt in die falsche Richtung." Die Vorschrift solle dazu führen, "dass Kunden zukünftig nur noch von und an zuvor gelistete Wallets Transfers durchführen können. Die Regelung ist allerdings so unpraktikabel, dass Kunden ins Ausland oder in den unregulierten Markt ausweichen werden." Leidtragende seien rechtschaffene Unternehmen und Privatpersonen.

Mit seiner Kritik steht Schäffler nicht allein: In einer ausführlichen, siebenseitigen Stellungnahme zerpflückt der Digitalverband Bitkom regelrecht den Entwurf. Es sei zwar zu begrüßen, wenn kriminelle Nutzung von Kryptogeld bekämpft werde, erklärt der Verband. Allerdings seien die vorgeschlagenen Verpflichtungen teilweise unerfüllbar, im Ganzen schade es auch dem Finanzstandort Deutschland und befördere Abwanderung zu Dienstleistern im Ausland. Die Bundesregierung versuche, ein "Regulierungskonzept aus der traditionellen Welt auf eine neue Technologie" anzuwenden, das "schlichtweg nicht geeignet" sei

Unter anderem verfügten die Unternehmen der noch jungen Branchen noch über keine Standards für gegenseitige Datenübermittlung, führt der Bitkom aus. Ebenfalls könnten die Vorgaben dazu führen, dass deutsche Kryptodienstleister Funktionen ihres Geschäftsmodells – wie Übertragungen auf "Unhosted Wallets"oder "Smart Contracts"–nicht länger wahrnehmen können.

Zudem bezweifelt der Bitkom, ob tatsächliches Risiko und Aufwand im Verhältnis stehen. So bleibe das Bundesfinanzministerium jegliche quantitativen Statistiken oder Belege von kriminellen Aktivitäten im Zusammenhang mit Kryptowerten schuldig. Der Digitalverband fordert die Bundesregierung auf, für das anstehende Verfahren "ausreichend Zeit für eine öffentliche Anhörung, weitere Konsultationsmöglichkeiten und einen vertieften Dialog mit der Branche einzuplanen".

Kritik war auch aus der Finanzwelt zu vernehmen. Der Kryptoexperte Julian Grigo von der Solarisbank bezeichnete den deutschen Vorstoß gegenüber dem Handelsblatt als kontraproduktiv. Es bräuchte globale oder zumindest eine einheitliche Regelung für Europa. Für Transaktionen mit "self-hosted wallets" und Anwendungen aus dem Bereich dezentraler Finanzsysteme, kurz DeFi, würde das aber auch nicht helfen. Denn hier stehe kein Kryptoverwahrer hinter den öffentlichen Adressen, der die Regeln umsetzen könne.

Bereits seit Januar 2020 gelten in Deutschland verschiedene Auflagen für Krypto-Dienstleister. Wer Coins für andere aufbewahrt, muss sich seitdem eine Lizenz als "Kryptoverwahrer" von der Bafin einholen. Betreiber von Wechselstuben und andere Dienstleister rund um virtuelle Währungen müssen ferne ihre Kunden im Rahmen der "üblichen Sorgfaltspflichten" für Finanzhäuser kontrollieren. Sie sollen damit etwa die Identität der Nutzer in einer zentralen Datenbank speichern und Verdachtsfälle melden.

Und gemeldet wird bereits auch: Laut Bundesregierung hat die zum Zoll gehörige Anti-Geldwäschebehörde FIU Verdachtsmeldungen und Transaktionen in vierstelliger Zahl registriert. In wie vielen Fällen aber der Verdacht bestätigt und gerichtlich kriminelle Aktivitäten festgestellt wurden, blieb offen.

(axk)