Bundesregierung plant Gesetzänderungen für mehr Biogas, Photovoltaik und LNG

Mit mehreren Gesetzesänderungen sollen Hürden für einen geringeren Erdgasverbrauch im kommenden Winter zumindest niedriger werden.

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Bundeswirtschaftminister Robert Habeck war im Mai 2022 in Wilhelmshaven und kümmerte sich vor Ort um Pläne für ein LNG-Terminal.

(Bild: BMWK)

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Die Bundesregierung hat mehrere Gesetzesänderungen auf den Weg gebracht, damit in Deutschland kurzfristig mehr Strom aus Erneuerbaren Energien produziert und die Kapazitäten des Stromtransports gesteigert werden können. Das Energiesicherungsgesetz, das Erneuerbare-Energien-Gesetz, das Energiewirtschaftsgesetz, das Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) und das LNG-Beschleunigungsgesetz sollen ergänzt werden, damit Biogas, Photovoltaik und auch LNG-Anlagen besser genutzt werden können. Dafür hat die Bundesregierung nun eine sogenannte Formulierungshilfe beschlossen. An dieser könnten sich die Gesetzgeber, also die Bundestagsfraktionen orientieren.

Insgesamt geht es der Bundesregierung darum, den Gasverbrauch im kommenden und in dem Winter darauf zu reduzieren und die Einspeisung von verflüssigtem Gas (LNG) abzusichern. Es sollen beispielsweise Verfahren erleichtert werden, um schwimmende LNG-Terminals schneller zu errichten. Ein vorzeitiger Baubeginn soll auch bei unvollständigen Planungsunterlagen möglich werden. Für Änderungen des Betriebskonzepts von Stromleitungen soll weder ein Bundesfachplanungs- beziehungsweise Raumordnungs- noch ein Planfeststellungs-, Plangenehmigungs- oder energierechtliches Anzeigeverfahren erforderlich sein.

Das Bundes-Immissionsschutzgesetz soll so geändert werden, dass Abweichungen von Vorgaben zu nächtlichen Geräuschwerten und zur Vermeidung von Schattenwurf bei Windenergieanlagen möglich werden. Eine Sonderregelung für die EEG-Förderung von Biogasanlagen soll einen vorübergehenden Anreiz schaffen, dass mehr Strom aus Biogas erzeugt wird und dieser die Verstromung von Erdgas ersetzt.

Zudem will die Bundesregierung laut Formulierungshilfe eine "Krisensonderausschreibung für Solaranlagen" des ersten Segments einführen, also für Freiflächenanlagen, die weder Gebäude noch Lärmschutzwände sind. Aufheben will die Regierung die Begrenzung der Wirkleistungseinspeisung bei bestehenden Solaranlagen mit einer installierten Leistung bis einschließlich 7 kW.

"Wir ermöglichen zusätzliche Einspeisung von Windenergie und Photovoltaik, streichen Begrenzungen und geben zusätzliche Anreize für die Stromproduktion aus Biogas", erläutert das Bundeswirtschaftsministerium. Wir beschleunigen den Netzausbau, um die Netze kurzfristig höher auszulasten und so die Transportkapazität zu steigern.

(anw)