Bundesregierung rechnet nicht mit Klage-Erfolg gegen UMTS-Verkauf

Der Staat habe bei der UMTS-Versteigerung eine hoheitliche Aufgabe wahrgenommen, heißt es bei der Bundesregierung.

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Von
  • Jürgen Kuri

Die Bundesregierung rechnet nicht damit, dass in Deutschland Klagen von Mobilfunkbetreibern gegen den Verkauf von UMTS-Lizenzen Erfolg hätten. Der Staat habe bei der Versteigerung "im Kern eine hoheitliche Aufgabe" wahrgenommen. Die "kann mitnichten mit einer Steuer belastet werden", sagte der Finanzministeriums-Sprecher Jörg Müller gegenüber dpa. Klageabsichten seien ihm bisher nicht bekannt.

Die Haltung der Bundesregierung verwundert nicht, würde doch eine Steuerabzugsfähigkeit der UMTS-Lizenzgebühren ein weiteres Loch in Finanzminister Hans Eichels mit heißer Nadel genähten Haushalt reißen. So dürfte Eichel trotz der Versicherungen aus dem Finanzministerium eine Pilot-Klage gegen Österreich mit Spannung verfolgen: Dort wird moniert, dass die Lizenzgebühren keine 20 Prozent Mehrwertsteuer ausweisen, die als Vorsteuer von der Steuerschuld abzugsfähig wären.

Die sechs österreichischen UMTS-Handynetzbetreiber wollen insgesamt 140 Millionen Euro als Vorsteuerabzug zurückerhalten. Hat die Klage Erfolg, könnten die Telecom-Firmen, die UMTS-Lizenzen ersteigert oder gekauft haben, aller Voraussicht nach auch in anderen EU-Ländern den Vorsteuerabzug zurückholen. Allein in Deutschland würde das den Staat 7 Milliarden Euro kosten. (jk)