Bundesregierung will Photovoltaik, Windenergie und Stromnetz ausbauen

Die Bundesregierung hat einige Gesetze beschlossen, um den Ausbau der Erneuerbaren Energien zu beschleunigen.

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(Bild: Merkur Offshore GmbH / van der Kloet)

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Die Bundesregierung hat sich am Mittwoch unter anderem mit der Energie- und Klimapolitik befasst. Dabei hat sie beschlossen, das Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) zu ändern, um den Ausbau der Windkraftanlagen in Nord- und Ostsee zu beschleunigen. Außerdem soll das Energiewirtschaftsrecht geändert werden, damit das Stromnetz zielgerichtet ausgebaut werden kann.

Als "Herzstück" des Osterpakets wird im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) der Grundsatz verankert, dass die Nutzung erneuerbarer Energien im "überragenden öffentlichen Interesse" liegt und der öffentlichen Sicherheit dient, wie es Wirtschaftsminister Robert Habeck vorgeschlagen hatte. "Der Ausbau der erneuerbaren Energien an Land und auf See wird auf ein völlig neues Niveau gehoben", hieß es aus Berlin.

Für den Ausbau der Photovoltaik sollen neue Flächen unkomplizierter bereitgestellt, die Kommunen bei Wind an Land und Photovoltaik mehr beteiligt und windschwache Standorte verstärkt erschlossen werden. Auch sollen die Rahmenbedingungen für den Ausbau von Photovoltaikdachanlagen verbessert werden. Die EEG-Umlage wird abgeschafft, so sollen die Regelungen für den Eigenverbrauch und die Privilegierung der Industrie vereinfacht und das Energierecht weniger bürokratisch werden.

Damit bis 2045 etwa 70 Gigawatt Strom aus Windkraftanlagen auf See erzeugt werden können, geht die Regierung das Ausschreibungsdesign von Flächen an sowie die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren. Für zentral voruntersuchte Flächen soll das Planfeststellungsverfahren entfallen und durch ein zügigeres Plangenehmigungsverfahren ersetzt werden. Die Dauer für diese Verfahren soll vorgegeben werden.

Die Umweltprüfungen für Offshore-Windanlagen sollen stärker gebündelt werden. Weiter sieht das überarbeitete WindSeeG vor, dass die Offshore-Netzanbindung künftig direkt nach Aufnahme der Fläche in den Flächenentwicklungsplan vergeben werden kann. Das soll die Auftragsvergabe um mehrere Jahre beschleunigen.

Momentan werden in deutschen Offshore-Windanlagen 8 GW Strom produziert. Der Ausbau stockte zuletzt, 2021 kam keine einzige Anlage hinzu. Windkraft ist aber ein wichtiger Teil des Vorhabens der Bundesregierung, bis 2030 rund 80 Prozent des deutschen Strombedarfs aus erneuerbaren Energien zu bestreiten.

Dafür muss auch das Stromnetz ausgebaut werden, das sei angesichts des Ausstiegs aus der Atomkraft und der Kohleverstromung und dem zugleich zu dem erwarteten steigenden Energieverbrauch etwa durch Elektromobilität und Wärmepumpen besonders wichtig, erläutert die Bundesregierung.

"Die Umstellung auf erneuerbare Energien, vor allem durch Windkraft, erfordert zusätzliche Überlandleitungen, die den Strom über weite Strecken transportieren können", schreibt die Regierung weiter. Engpässe in der Stromversorgung müssten beseitigt und für den zunehmend grenzüberschreitenden Stromhandel die technischen Voraussetzungen geschaffen werden.

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Wie im WindSeeG geht es auch in den Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes darum, Planungen und Genehmigungen zu beschleunigen. Planungen auf Verteilernetzebene sollen konsequent vorausschauender und effizienter Bedarfsdimensionierung ausgerichtet werden.

Der Netzanschluss soll durch eine stärkere Digitalisierung und Standardisierung beschleunigt werden, um das zu erwartende Massengeschäft mit PV-Dachanlagen, Wärmepumpen und Ladepunkten für Elektrofahrzeuge bewältigen zu können. Insgesamt soll die bestehende Stromnetzinfrastruktur höher ausgelastet werden können.

Für Verbraucherinnen und Verbraucher sollen Ersatz- und die Grundversorgung mit Strom und Erdgas neu voneinander abgegrenzt werden. Die Preiskopplung beider Instrumente sollen generell aufgehoben werden, die Preise sollen für die Kundschaft auch transparenter gestaltet werden. Ein Anbieter muss drei Monate im Voraus anzeigen, wenn er Haushalten keine Energie mehr liefert; beaufsichtigen soll das die Bundesnetzagentur.

Das Bundeskartellamt soll durch Änderungen am Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen Raffinerien und den Kraftstoffhandel stärker kontrollieren. Die Datenbasis der Markttransparenzstelle soll um Mengendaten ausgeweitet werden. Bisher erhielt die Stelle nur die Preisdaten, nicht jedoch Daten über die jeweils abgegebenen Mengen. Das wurde deutlich, als das Bundeskartellamt nach stark gestiegenen Preisen für Diesel und Benzin die weitere Preisentwicklung an Tankstellen näher beobachtete.

(anw)