Bundesregierung will Kundenschutz bei der Telekommunikation verbessern

Das Wirtschaftsministerium hat neue Entwürfe für die Kundenschutz- und Nummerierungsverordnung vorgelegt und strebt darin strengere Regelungen etwa zu Premium-SMS und Dialern an.

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Das Bundeswirtschaftsministerium hat neue Entwürfe für eine Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV) und eine Telekommunikations-Nummerierungsverordnung (TNV) vorgelegt. Die betroffenen Wirtschaftsunternehmen und Verbände können bis Anfang September dazu Stellung nehmen. Beide Papiere konkretisieren Bestimmungen aus dem lange umstrittenen und Ende Juni in Kraft getretenen Telekommunikationsgesetz (TKG). Mit beiden Verordnungen will das Wirtschaftsministerium vor allem der weit verbreiteten Abzocke im TK-Bereich weiter entgegenwirken.

Als neues Feld der Regulierung haben die Beamten in der TKV vor allem den Bereich Premium-SMS entdeckt. Neben der bereits bestehenden Möglichkeit für den Kunden, unentgeltlich die Nutzung bestimmter Rufnummerngassen sperren zu lassen, wollen sie nun auch in Paragraph 15 die Sperre der "Abrechnung von Kurzwahldiensten" in das Pflichtangebot der TK-Anbieter aufnehmen. In der Begründung heißt es dazu: "Bei über Kurzwahlnummern erbrachten Mehrwertdiensten -- insbesondere bei Premium-SMS-Diensten, aber auch bei MMS-Diensten -- besteht die Gefahr, dass ­- ohne dass dies dem Kunden deutlich bewusst ist ­- erhebliche Kosten entstehen." Um dem vorzubauen, schwebt dem Wirtschaftsministerium anscheinend die Übernahme des T-Mobil-Modells durch die gesamte Branche vor. Die Telekom-Tochter richtet ihren Kunden eine Blacklist für unerwünschte Premium-SMS-Anbieter ein und verpflichtet ihre Vertragspartner, sich daran zu halten. Erhält der Mobiltelefonierer trotzdem einen teuren SMS-"Spam", muss er nicht dafür bezahlen. Um eine technische "Sperre" im eigentlichen Wortsinn handelt es sich dabei allerdings nicht -- in diesem Fall müsste der komplette SMS-Dienst abgeschaltet werden. Kritikern scheint die branchenweite Umsetzung dieses Modells daher noch mit zahlreichen praktischen Problemen behaftet.

Die TNV birgt in ihrem ersten Teil, der hauptsächlich eine effiziente Vergaben von TK-Nummern durch die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) regelt, wenig Überraschendes. Entgegen der Proteste des Verbands der deutschen Internetwirtschaft eco überlässt es die Verordnung beispielsweise der RegTP, per Veröffentlichung im Amtsblatt auch weiterhin IP-Adressen und Internet-Domains als "Rufnummern" auszuweisen und so zu kontrollieren. Der eco sieht dafür keine Notwendigkeit, da das DeNIC die Verwaltung der Domains bereits in sachgerechter Weise vornehme.

Neu an der TNV ist der komplette Teil 2, der die Bestimmungen des Schnellschusses beim Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs von 0190er-/0900er-Mehrwertdiensterufnummern mehr oder weniger unverändert in diesen Unterbereich des TKG überführt. Erweitert wird darin die Definition von Dialern. Verstanden wissen will das Wirtschaftsministerium darunter künftig "Anwählprogramme, die Verbindungen herstellen, bei denen neben der Telekommunikationsdienstleistung Inhalte abgerechnet werden". Damit sollen auch Dialer erfasst werden, die die Adresse des Nutzers ermitteln und ihm eine separate Rechnung zusenden. Ansonsten bleibt es bei den Obergrenzen von zwei Euro Maximalpreis pro Minute und Höchstkosten von 30 Euro pro Verbindung. Auf Kritik von Branchenverbänden und aus der Opposition, wonach den Abzockern mit der Regelung Auswege auf andere Nummerngassen wie die 0137, auf Auskunftsdienste oder Auslandsverbindungen offen bleiben, reagiert die Regierung mit dem TNV-Entwurf nicht. Für R-Gespräche schlägt sie dagegen die Einrichtung einer Blacklist unseriöser Anbieter vor, um die gerade in Hotels immer wieder entstehenden Probleme besser in den Griff zu bekommen.

In ersten Reaktionen sehen Wirtschaftsverbände in den Papieren einen Kompromiss der unterschiedlichen Anforderungen der Branche. Als wenig sinnvoll erachten Juristen aber die Aufteilung der Kundenschutzbestimmungen auf die eigentliche TKV und die TNV. Die anstehende Neuordnung sollte ihrer Ansicht nach genutzt werden, um die einschlägigen Regelungen tatsächlich in einer einzigen Verordnung zusammenzuführen. (Stefan Krempl) / (jk)