Bundesregierung will gegen Steuertricks von Internetkonzernen vorgehen

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, wonach Multis künftig Finanzämtern Einblicke in die globale Aufteilung ihrer Erträge und Steuern geben müssen. Der Informationsaustausch soll verbessert werden.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 41 Kommentare lesen
Bundesregierung will gegen Steuertricks von Internetkonzernen vorgehen
Lesezeit: 1 Min.

Die Bundesregierung will erste Punkte des Aktionsplans der OECD und der G20-Staaten gegen derzeit noch legale Praktiken internationaler Konzerne zur Steuervermeidung sowie EU-Vorgaben umsetzen. Das Bundeskabinett hat dazu am Mittwoch einen Gesetzentwurf befürwortet, wonach Unternehmen wie Apple, Amazon, Facebook oder Google künftig Finanzämtern einen Überblick über die globale Aufteilung ihrer Erträge und Steuern geben müssen. Sie sollen vom Wirtschaftsjahr 2016 an länderspezifisch Berichte vorlegen ("Country-by-Country-Reporting").

Inländische Konzernuntergesellschaften will die Bundesregierung zugleich verpflichten, anstelle ihrer ausländischen Obergesellschaft einen länderbezogenen Bericht für den Fall zu erstellen, dass ein solcher noch nicht von der Mutterfirma übermittelt wird.

Internationale Konzerne sollen insbesondere für Geschäftsvorgänge mit verbundenen Unternehmen darlegen, dass ihre Verrechnungspreise stimmig sind. Bisher ließen sich so recht einfach Gewinne zwischen verschiedenen Konzernbereichen mit unterschiedlichem Sitz verschieben und Steuern minimieren. Finanzverwaltungen sollen Informationen erhalten, die sie benötigen, um eine Risikoeinschätzung für Verrechnungspreise von Multis durchzuführen.

Mit dem Gesetzentwurf, der nun in den Bundesrat und den Bundestag geht, sollen ferner einige Vorschriften des nationalen Rechts an die aktuellen Entwicklungen angepasst werden, um deutsche Besteuerungsrechte bei grenzüberschreitenden Sachverhalten besser wahrnehmen zu können. EU-Kommission und der Ministerrat hatten zuvor mehrere Initiativen auf den Weg gebracht, um den OEDC-Empfehlungen gegen "Base Erosion and Profit Shifting" (Beps) nachzukommen. (anw)