Bundestag beschließt Energieeffizienzgesetz

Der Deutsche Bundestag hat ein Gesetz beschlossen, das Unternehmen zu mehr Energieeffizienz verpflichtet. Das betrifft auch Betreiber von Rechenzentren.

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(Bild: SAP)

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Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag mit den Stimmen der Koalition das Gesetz "zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes" beschlossen. Damit will die Bundesregierung Energieeffizienzziele für den Primärenergieverbrauch und den Endenergieverbrauch in Deutschland festlegen.

Ein eigener Abschnitt des Gesetzes (PDF) behandelt die Energieeffizienz- und Abwärmeanforderungen von Rechenzentren und Betreiber von Informationstechnik sowie ihre Informationspflichten. Diese Unternehmen werden also erstmals zu mehr Energieeffizienz verpflichtet. Bis zum 1. Juli 2025 müssen Betreiber von Rechenzentren ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einrichten und ihre Energieeffizienz kontinuierlich verbessern.

Der IT-Branchenverband Bitkom hatte den Gesetzentwurf in einer Anhörung als unausgewogen und inkonsequent bezeichnet. Die Potenziale der Digitalisierung zur Erreichung der Klimaziele würden verkannt, die dafür notwendigen Rechenzentren würden als infrastrukturelle Basis mit nicht erfüllbaren Vorgaben belastet. Der Bitkom unterstütze die Nutzung von Abwärme aus Rechenzentren, "wo immer dies heute und zukünftig sinnvoll möglich ist".

Durch das geplante Energieeffizienzregister für Rechenzentren werde erstmalig eine umfassende Übersicht darüber geschaffen, wie hoch der Energieverbrauch von Rechenzentren in Deutschland ist und welche Treibhausgasemissionen auf diese Branche entfallen, meinte Jens Gröger vom Öko-Institut. Damit könne Deutschland international eine Vorbildrolle einnehmen. Auch Marina Köhn vom Umweltbundesamt sah es als richtig an, dass die IT-Betreiber gezwungen werden, "die Auslastung ihrer Rechner zu monitoren und darüber Bericht zu erstatten".

Insgesamt wird durch das Gesetz eine allgemeine Energieeinsparverpflichtung für Unternehmen mit einem jährlichen Energieverbrauch von 15 GWh bestimmt. Hinzu kommen spezifische Energieeinsparverpflichtungen für die öffentlichen Stellen. Dafür sollen die Energieverbräuche und auch die Umsetzung der Energieeffizienzmaßnahmen für die öffentlichen Stellen durch digitale erfasst werden. Die Länder wiederum sollen den Kommunen gegenüber Energieeinsparverpflichtungen erlassen.

In Industrieanlagen sei bisher nur ein Teil des wirtschaftlich realisierbaren Energieeinsparpotentials umgesetzt worden, meint die Bundesregierung. Durch Förderprogramme oder Steuererleichterungen für Unternehmen, die ein Energiemanagementsystem eingerichtet haben, sind bisher auf freiwilliger Ebene Anreize zur Energieeffizienz geschaffen worden. Dadurch seien bisher hauptsächlich solche Vorkehrungen umgesetzt worden, die kurz- und mittelfristig wirtschaftlich sind. Das Kohlendioxid-Preissignal durch den Emissionshandel reiche bei vielen Unternehmen allein nicht aus, die bestehenden Effizienzpotenziale zu realisieren.

Der Gesetzentwurf sollte eigentlich schon am 7. Juli verabschiedet werden, aber zu dem Zeitpunkt war der Bundestag nicht beschlussfähig.

(anw)