Bundestag beschließt Multimediagesetz
Mit den Stimmen der Regierungskoalition hat der Bundestag am Freitag das Informations- und Kommunikatonsdienstegesetz (IuKDG) beschlossen.
Mit den Stimmen der Regierungskoalition hat der Bundestag am Freitag das Informations- und Kommunikatonsdienstegesetz (IuKDG) beschlossen. Das Gesetz, das bereits zum 1. August dieses Jahres in Kraft treten soll, bietet einen Rechtsrahmen zur Nutzung der neuen Kommunikationsdienste.
Geregelt wird die Nutzung von Telediensten wie Telebanking, -arbeit oder –medizin. Mediendienste, die sich an eine Allgemeinheit der Nutzer wenden, werden hingegen im Mediendienstestaatsvertrag der Länder geregelt, ein weithin kritisierter föderalistischer Kompromiß.
Nur eine wichtige Änderung wurde heute eingebracht: Vorerst ist der verfassungswidrige Zugriff staatlicher Stellen auf Bestandsdaten von Nutzern nicht mehr Bestandteil des Gesetzes. Am strittigen Punkt der Providerverantwortlichkeit wurde hingegen nichts mehr verändert.
Insgesamt wurde das Gesetz mit den Stimmen der Koalition, der Enthaltung von SPD und PDS, sowie den Gegenstimmen von Bündnisgrünen verabschiedet. Am 4. Juli wird der Bundesrat dem Gesetz voraussichtlich zustimmen. Es soll dann mit dem Mediendienste-Staatsvertrag am 1. August dieses Jahres in Kraft treten.
Christiane Schulzki-Haddouti
Hintergrundinformation:
Fotostory „Best of Debatte des BT zum Multimediagesetz" http://www.heise.de/tp/te/1230/fhome.htm
Diese Meldung in Langversion http://www.heise.de/tp/te/1220/fhome.htm
Interessenkonflikte ums Multimediagesetz http://www.heise.de/tp/te/1201/fhome.htm
Rechtsunsicherheit als Programm http://www.heise.de/tp/te/1117/fhome.htm (ame)