Bundestag beschließt Schutz gegen Missbrauch von 0190-Nummern
Politiker aller Parteien betonen, dieses Gesetz sei wichtig, um die Rechte der Verbraucher zu wahren.
Der Bundestag hat heute einstimmig ein Gesetz beschlossen, mit dem Verbraucher vor dem Missbrauch von 0190- und 0900-Nummern geschützt werden sollen. Politiker aller Parteien betonten, dieses Gesetz sei wichtig, um die Rechte der Verbraucher zu wahren. Die Opposition kritisierte aber, die Regelungen gingen teilweise noch nicht weit genug und müssten daher ergänzt werden.
Zum Schutz der Verbraucher werden unter anderem die Anrufkosten für 0190- und 0900-Nummern auf maximal 2 Euro pro Minute begrenzt. Außerdem werden solche teuren Verbindungen künftig nach einer Stunde automatisch getrennt. Die Anbieter werden darüber hinaus verpflichtet, den Preis vor Beginn der Verbindung anzugeben. Diese Pflicht gilt nach einer Übergangsfrist von einem Jahr auch für Mehrwertdienstleistungen im Mobilfunk.
Der Telekommunikationsexperte der SPD, Hubertus Heil, betonte, dieses Gesetz mache "den Weg frei für mehr Verbraucherschutz" und beuge "Abzocke und Missbrauch" vor. Gleichzeitig erreiche man mit dem Gesetz einen Ausgleich zwischen den Interessen der Verbraucher einerseits und denen der Dienstleister andererseits. Mehrheitlich seien die Anbieter solcher Nummern durchaus seriös. Den unseriösen Anbietern drohe künftig im Falle eines Missbrauchs solcher Rufnummern eine Strafe von 100.000 Euro.
Die Opposition forderte Nachbesserung: Nach Ansicht von Marita Sehn (FDP) muss die Strafe bei Missbrauch auf 500.000 Euro angehoben werden. Die Verbraucherschutzbeauftragte der CDU, Ursula Heinen, forderte unter anderem ein Inkassoverbot, wenn Anbieter unseriöser Dienste von den Kunden Geld einfordern.
Bekämpft wird auch der Missbrauch von Dialern, die sich bislang oft vom Nutzer unbemerkt im Computer installieren und teure 0190-Nummern einwählen konnten. Vorgesehen ist künftig eine Registrierpflicht für solche Programme. Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates, es soll im Juli in Kraft treten. (dpa) / (anw)