Bundestag erschwert Steuerbetrug mit manipulierten Registrierkassen

Elektronische Kassen müssen von 2020 an über eine manipulationssichere technische Sicherheitseinrichtung verfügen. Finanzämtern wird es ab 2018 ermöglicht, unangemeldet Kassen zu prüfen, hat der Bundestag beschlossen.

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Bundestag erschwert Steuerbetrug mit manipulierten Registrierkassen

(Bild: dpa / Heiko Wolfraum)

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Nach langen Auseinandersetzungen hat der Bundestag am Donnerstag einen Gesetzentwurf "zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen" verabschiedet. Die Abgeordneten wollen damit Umsatzsteuerbetrug durch Tricks an elektronischen Registrierkassen stärker bekämpfen. Neu angeschaffte Geräte müssen demnach von 2020 an über eine manipulationssichere technische Sicherheitseinrichtung verfügen, die mit dem ersten Tastendruck alle Eingaben in das System unveränderlich und verschlüsselt erfasst. Neben den Koalitionsfraktionen stimmten auch die Grünen dafür, die Linken enthielten sich.

Die Anforderungen an das Sicherheitsmodul soll das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bis 2017 in einer Rechtsverordnung festlegen. Schwarz-Rot hat hier im Gegensatz zum ursprünglichen Regierungsentwurf durchgesetzt, dass neben dem Bundesrat der Bundestag die Vorgaben freizugeben hat. Kassenhersteller müssen sich ihre Systeme von der Behörde zertifizieren lassen.

Eine allgemeine Registrierkassenpflicht wird es vorerst aber nicht geben. Der Verkauf von Waren "an eine Vielzahl von nicht bekannten Personen" etwa auf Wochenmärkten, Sportveranstaltungen oder Volksfesten soll weiter mit einer offenen Ladenkasse sowie ohne detaillierte Aufzeichnungen gestattet sein. Ältere, nicht nachrüstbare Registrierkassen dürfen zudem bis Ende 2022 weiterbetrieben werden.

Die Volksvertreter haben das Ausgangsvorhaben der Regierung mit den schwarz-roten Änderungen an einigen Punkten verschärft, aber auch Ausnahmen eingefügt. Elektronische Kassen müssen demnach künftig imstande sein, Bons auszugeben. Für offene Handkassen wird diese Auflage für Belege aber nicht gelten. Registriersysteme sind zudem beim Finanzamt anzumelden. Dadurch soll sich das Risiko für Betrüger erhöhen, entdeckt zu werden. Finanzämter können zudem schon von 2018 an Kassen unangemeldet prüfen. Diese Möglichkeit der "Nachschau" kommt so zwei Jahre früher als zunächst vorgesehen.

Schätzungen zufolge entgehen dem Fiskus durch Mogelkassen mit Schummelsoftware ("Zapper") oder fingierten Rechnungen jedes Jahr Steuern in Milliardenhöhe. Dagegen ist auf dem Markt ein System für messwertverarbeitende Kassensysteme (Insika) erhältlich, das die Physikalisch-Technische Bundesanstalt entwickelt hat. Dem Bundesfinanzministerium zufolge ist das Modell aber nicht mit dem EU-Recht vereinbar. SPD, Linke und Grüne hatten sich trotzdem dafür eingesetzt, das Insika-Verfahren gesetzlich mit einigen Änderungen zu verankern. Die CDU/CSU-Fraktion wollte aber nicht mitziehen. Das Gesetz soll daher nach vier Jahren evaluiert werden.

Der Bundestag reichte den Entwurf an den Bundesrat weiter, der ihn noch am Freitag befürworten sollte. Das Gesetz kann im Anschluss in Kraft treten, sobald es verkündet wird. Für viele der vorgesehenen Auflagen gelten aber die genannten Übergangsfristen. (anw)