Bundestag fordert mehr Aufklärung über Elektrosmog

Der Petitionsausschuss des Parlaments hat eine Eingabe von Bürgern an die Bundesregierung überwiesen, wonach die Verbraucher konkretere Informationen über die Wirkungen schnurloser Telefone erhalten sollen.

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Der Petitionsausschuss des Bundestags hat am heutigen Mittwoch eine Eingabe von Bürgern einstimmig an die Bundesregierung überwiesen, wonach die Verbraucher konkretere Informationen über die Wirkungen strahlungsaktiver Geräte wie schnurloser Telefone erhalten sollen. Zugleich haben die Parlamentarier die Petition, die 1215 Mitunterzeichner hat, den Fraktionen des Bundestages "zur Kenntnis" gegeben. Der "mündige" Bürger soll demnach erfahren, welche gesundheitlichen Folgen es hat, wenn er etwa ein vom Bundesamt für Strahlenschutz als bedenklich eingestuftes DECT-Telefon erwirbt.

Die vom Ausschuss eingeleitete parlamentarische Prüfung hatte ergeben, dass für in Deutschland erhältliche Mobiltelefone, Schnurlostelefone und Baby-Überwachungsgeräte klare Strahlenschutzgrenzwerte gelten. Damit sei nach dem Stand der Wissenschaft eine Gesundheitsgefahr für die Benutzer bei sachgemäßem Gebrauch so gut wie ausgeschlossen. Bisher hätten jedoch etwa Hersteller von Mobiltelefonen von der Möglichkeit, das Umweltsiegel "Blauer Engel" zu beantragen, kaum Gebrauch gemacht. Es zeichne besonders strahlungsarme Geräte aus, die den SAR-Grenzwert von 2,0 W/kg deutlich unterschreiten würden.

Bei Schnurlostelefonen nach dem DECT-Standard müsse wegen der geringen Reichweite bislang auf Verpackungen oder in Betriebsanleitungen kein SAR-Wert angegeben werden, monieren die Abgeordneten. Dabei seien diese oft die stärkste Quelle hochfrequenter, elektromagnetischer Strahlungen in privaten Haushalten. Ein davon ausgehendes Gesundheitsrisiko habe zwar nicht nachgewiesen werden können, heißt es beim Petitionsausschuss entgegen wissenschaftlicher Studien zum Elektrosmog mit anderen Ergebnissen. Dennoch sei eine verstärkte Aufklärung der Nutzer sinnvoll. (Stefan Krempl) / (anw)