Bundestag legt Mindestanspruch für Vergütung von Betriebsräten fest

Ein BGH-Urteil hatte 2023 ​für Verunsicherung gesorgt, wie Gehälter von Betriebsräten aussehen sollten. Eine Gesetzesänderung soll das jetzt präzisieren.

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Stapel Münzen

(Bild: Marian Weyo/Shutterstock.com)

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Der Bundestag hat einstimmig eine Gesetzesänderung beschlossen, die klarere Regeln für die Vergütung von Betriebsräten vorsieht. Die bestehenden Vorgaben werden damit um einen gesetzlichen Mindestvergütungsanspruch ergänzt. So darf demnach künftig das Arbeitsentgelt von Betriebsräten nicht geringer ausfallen als das Arbeitsentgelt von Arbeitnehmern mit vergleichbarer betrieblicher Laufbahn.

Zuvor war im Betriebsverfassungsgesetz lediglich geregelt, dass Betriebsräte wegen ihrer Tätigkeit weder benachteiligt noch begünstigt werden dürfen – sowohl bei der beruflichen Entwicklung als auch beim Arbeitsentgelt. Hintergrund für die Änderung ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 10. Januar 2023, das in einigen Unternehmen zu großer Verunsicherung mit Blick auf die Bezahlung von Betriebsräten geführt hatte.

Der BGH kippte Freisprüche von Ex-Personalmanagern des Automobilkonzerns VW, die das Braunschweiger Landgericht zuvor ausgesprochen hatte. Es ging dabei um die Frage, ob die VW-Manager über Jahre überzogene Gehälter an hohe Belegschaftsvertreter abgesegnet hatten. So erhielt Ex-Betriebsratschef Bernd Osterloh etwa in manchen Jahren mehr als 700.000 Euro.

Anders als ihre Richterkollegen in Braunschweig hielten die obersten Richter es für nicht ausgeschlossen, dass die vier früheren Entscheider bei Volkswagen sich durch die hohen Zahlungen an Betriebsräte der vorsätzlichen Untreue schuldig gemacht haben könnten. Das Kernargument dieser Einschätzung: Auch für leitende Betriebsräte dürfe als Vergütungsmaßstab nur dasjenige Niveau herangezogen werden, auf dem Beschäftigte mit vergleichbaren Aufgaben stünden – und zwar zu Beginn der jeweiligen Tätigkeit.

Nach dem BGH-Urteil hatten mehrere Unternehmen die Vergütung ihrer Betriebsräte aus Sorge vor rechtlichen Konsequenzen gekürzt – woraufhin es wiederum zu mehreren Klagen von betroffenen Betriebsräten vor Arbeitsgerichten kam. Mit der Gesetzesänderung soll laut Arbeitsminister Heil eine solche Unsicherheit künftig nicht mehr entstehen. Auch Abgeordnete der Union lobten die Neuerung, kritisierten aber unter anderem, dass es so lange gebraucht habe, das Gesetz zu verabschieden.

(axk)