Bundesverwaltungsgericht: BND-Einsätze des Staatstrojaners Pegasus sind geheim
Der BND muss keine Auskunft über Ankauf und Nutzung der Spyware Pegasus geben, hat das Bundesverwaltungsgericht auf Klage von FragDenStaat hin entschieden.
Der Bundesnachrichtendienst (BND) muss keine Auskunft dazu geben, ob er die umstrittene Spionagesoftware Pegasus der israelischen NSO Group angekauft hat. Auch ob und wie die Agenten die Software verwenden, muss der BND nicht öffentlich machen, hat das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag entschieden.
Laut dem Urteil (Az.: BVerwG 10 A 5.23) stehen einem Auskunftsbegehren "überwiegende öffentliche Interessen entgegen". Der BND habe "plausibel dargelegt, dass diese Auskünfte seine Funktionsfähigkeit beeinträchtigen können", erklärten die Leipziger Richter.
Geheimdienst arbeitet grundsätzlich geheim
Die Klage hatte Arne Semsrott, Chefredakteur der Transparenzplattform FragDenStaat, nach dem Presserecht erhoben. Vom Informationsfreiheitsgesetz sind die Geheimdienste generell ausgenommen, sodass darüber keine Handhabe bestand. Der BND hatte zuvor dessen Antrag auf Auskunft zum Erwerb und Einsatz der Spyware abgelehnt.
Die Fragen Semsrotts zielten auf die Offenlegung der aktuellen nachrichtendienstlichen Arbeitsweise und Methodik des Auslandsgeheimdienstes ab, heißt es in dem Urteil. Diese könnte mittelbar auch operative Vorgänge gefährden. Zudem wären die Informationen für ausländische Geheim- und Nachrichtendienste sowie andere mögliche Aufklärungsziele "von bedeutendem Interesse". Auch der Schutz der Zusammenarbeit des BND mit solchen Spionagebehörden wie der NSA wäre bei Erteilung der Auskünfte beeinträchtigt.
Semsrott, der sich vom Mainzer Staatsrechtler Matthias Bäcker vertreten ließ, hielt dagegen, dass Pegasus aus der Ferne auf Smartphones gespielt werde und dann unbemerkt Anrufe, Fotos und verschlüsselte Nachrichten ausspähen sowie sogar integrierte Mikrofone und Kameras aktivieren könne. Autoritäre Regime setzten die Überwachungssoftware gegen Oppositionelle, Aktivisten oder Journalisten ein. Daher bestehe ein Interesse der Öffentlichkeit daran, was der BND damit mache. Zuvor war prinzipiell bekannt geworden, dass sich in Deutschland der Auslandsgeheimdienst und das Bundeskriminalamt (BKA) Pegasus beschafft haben.
Auch digitale Medien fallen unter die Pressefreiheit
Zugleich hat das Bundesverwaltungsgericht jetzt aber auch geklärt, dass Onlinemedien unter die vom Grundgesetz gedeckte Pressefreiheit fallen. Sie müssen genauso wie Printmedien Auskünfte nach dem Presserecht erhalten. Semsrott begrüßt das: "Mit dem heutigen Urteil hat das antiquierte Presseverständnis von vielen Behörden und Gerichten endlich ein Ende." Damit müsse FragDenStaat nicht mehr den Umweg gehen, eine Zeitung zu drucken.
(dahe)