CD-Brenner werden teurer

Nach Vereinbarung einer Urheberabgabe sollen die Preise bis zu 10 Prozent steigen.

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Von
  • Tim Gerber

Die Hersteller und Importeure von CD-Brennern haben sich mit den Verwertungsgesellschaften auf eine Urheberabgabe von 6 Euro pro Gerät geeinigt. Dies teilte der Interessenverband der Industrie Bitkom, der für die Herstellerseite die Verhandlungen geführt hatte, heute mit. Außerdem müsse für die seit Juli vergangenen Jahres verkauften Brenner nachträglich gezahlt werden. Der Preis für die Geräte werde sich durch die Vereinbarung voraussichtlich um bis zu zehn Prozent erhöhen.

Dass solche Abgaben kommen würden, war spätestens seit einem Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 21. Juni 2001 eigentlich klar (Az.: 17 O 519/00). Die Hersteller dürften also längst Rücklagen dafür gebildet und die Abgaben in ihre Preiskalkulation einbezogen haben. Seinerzeit hatte die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) gegen den damaligen Marktführer bei CD-Brennern, Hewlett-Packard, einen Musterprozess angestrengt, in dem es um die Feststellung einer generellen Vergütungspflicht nach dem Urheberrecht für die Geräte ging. Das Gericht hatte die Auffassung der Klägerin weitgehend bestätigt und HP zur Auskunfterteilung über die verkauften Stückzahlen verurteilt.

Mit dem Argument, die Pauschalabgaben könnten das falsche Signal an die Anwender sein und zum illegalen Kopieren verleiten, war die Branche schon vor Gericht nicht durchgedrungen. Die Richter führten dazu aus: "Das Problem ist nicht die Geräteabgabe, sondern die fehlende Kontrollmöglichkeit über die Kopiertätigkeit. Insofern wird über eine etwaige Einschränkung der Zulässigkeit privater Vervielfältigungen de lege ferenda dann zu diskutieren sein, wenn wirksame Kontrollmechanismen am Markt flächendeckend eingesetzt werden. Das ist derzeit [...] noch nicht der Fall."

Dies hindert Bitkom jedoch nicht daran, das Argument in der heutigen Erklärung zu wiederholen. Die Abgaben seien "kein Freifahrtschein für Musik- und Software-Piraten", sagte der Bitkom-Vize und ehemalige HP-Manager Jörg Menno Harms. Das allerdings sind sie auch bei den Analogkopien, bei denen die Pauschalabgaben für die Urheber vor über 35 Jahren eingeführt wurden, nie gewesen. (tig)