CDU-Medienpolitiker lehnt französisches Modell für Internetsperren ab

Für Thomas Jarzombek, medienpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im NRW-Landtag, wären Internetsperren für Urheberrechtsverletzungen nach dem französischen Muster nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.

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Thomas Jarzombek, medienpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im nordrhein-westfälischen Landtag, lehnt ein Vorgehen gegen Urheberrechtsverletzungen nach französischem Vorbild ab. "In einem Rechtsstaat ist es undenkbar, dass ohne richterlichen Beschluss Sanktionen gegen Staatsbürger von Organisationen mit zweifelhafter Legitimation verhängt werden", sagte Jarzombek laut einer Mitteilung auf seiner Homepage. Er befürwortet rechtsstaatliche Mittel, wie sie derzeit bereits eingesetzt würden, wenn Internet-Nutzer, die nicht-lizenzierte Inhalte aus dem Netz laden, über die IP-Adresse ermittelt und gerichtlich belangt werden.

Ein vergleichbares Gesetz wie in Frankreich sei nicht mit dem deutschen Grundgesetz und dem EU-Telecom-Paket vereinbar, meint Jarzombek. Die Musik-Branche sollte mehr legale Lösungen für Download von Musikdateien schaffen. "Der iTunes-Store hat quasi über Nacht die Anzahl der Raubkopien im Internet drastisch reduziert, indem eine attraktive Plattform zu akzeptablen Preisen den Download von Musiktiteln erstmals auf legale Weise ermöglicht hat", erläutert Jarzombek. Es sei naiv zu glauben, mit Verboten allein könnten die Urheberrechtsverstöße im Internet bekämpft werden.

In Frankreich hatten beide Parlamentskammern beschlossen, den Internetzugang von Urheberrechtsverletzern zu verbieten, sollten Verwarnungen zuvor nicht fruchten. Das Gesetz sieht eine Sperre des Internetzugangs von bis zu einem Jahr beim dritten Verstoß gegen das Urheberrecht vor. Die gesperrten User müssten zudem die Gebühren ihres Internetproviders während der Sperre weiterbezahlen. Zudem soll nicht eine richterliche Entscheidung für die Internetsperre maßgeblich sein, sondern eine Behörde, HADOPI (Haute Autorité pour la Diffusion des Oeuvres et la Protection des Droits sur Internet) genannt, auf Hinweis der Rechteinhaber oder -verwerter hin tätig werden.

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(anw)