CETA-Zusatzerklärung: Gegner prangern weiterhin bestehende Mängel an
Mit einer Zusatzerklärung wollen Kanadas Regierung und die EU das Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) retten. Nun wurde der Entwurf bekannt und sorgt bereits wieder für heftige Diskussionen.
In einer gemeinsamen Erklärung gehen Kanada und die EU auf Bedenken zum Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) ein. Die Erklärung soll dem umstrittenen Freihandelsabkommen angeheftet werden, wenn es beim geplanten EU-Kanada Gipfel Ende Oktober endgültig auf den Weg gebracht werden soll. Gegner nennen den geleakten fünfseitigen Entwurf bestenfalls schlechte Werbung.
Kritiker besänftigen
Der CETA-Zusatztext soll, so heißt es in dem Entwurf, eine „klare und unmissverständliche“ Erklärung zu einer Reihe von CETA-Bestimmungen liefern, die Gegenstand öffentlicher Kritik geworden sind. Die Erklärung war bei einem informellen Treffen der für Wirtschaft und Handel zuständigen Minister in Bratislava vereinbart worden, um Bedenken einzelner Regierungen entgegenzukommen. Zu den CETA-Wackelkandidaten gehört vor allem Österreich. Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel hofft mit der Zusatzerklärung, die letzten Kritiker in seiner Partei zu besänftigen.
Der zunächst von österreichischen Medien veröffentlichte Entwurfstext bekräftigt brav, dass CETA das Recht der Regierungen respektiert, im öffentlichen Interesse zu regulieren. Die umstrittene Regulierungs-Kooperation sei eine freiwillige Plattform und deren Ergebnisse müssten auch nicht umgesetzt werden. Ein einmal beschrittener Privatisierungskurs bei öffentlichen Dienstleistungen, ein weiterer Streitpunkt, könne wieder umgekehrt werden.
Empfindliche Entschädigungszahlungen
Gegner, wie etwa Greenpeace, reagierten rasch und wiesen darauf hin, dass die EU und Kanada dabei unterschlagen, dass das Recht zu regulieren in wichtigen Kapiteln zu Investitionen, Arbeit und Umwelt sehr wohl an Bedingungen geknüpft ist. Bei Re-Privatisierungen, etwa der Wasserversorgung, riskiere die öffentliche Hand übrigens empfindliche Entschädigungszahlungen. Auf breiter Front abgelehnt werden weiterhin die speziellen Schiedsverfahren für Investoren, auch wenn die Zusatzerklärung Verbesserungen in CETA gegenüber der bisherigen Praxis anpreist. (kbe)