COVID-Zertifikat EU-weit gültig
Auf Apps oder Papier sollen Menschen nun EU-weit ein Zertifikat vorweisen können, das ihre Impfung, Genesung oder einen Negativ-Test belegt.
Seit dem heutigen 1. Juli ist das Covid-Zertifikat EU-weit verfügbar. Es soll schnellere Kontrollen und sicheres Reisen während der Coronavirus-Pandemie ermöglichen. Vollständig geimpfte Personen und Genesene werden innerhalb der EU von reisebedingten Beschränkungen befreit.
Das Zertifikat soll belegen, dass die Inhaber und Inhaberinnen gegen COVID-19 geimpft wurden, von Corona genesen sind oder negativ auf Corona getestet wurden. Ausgestellt wird das Zertifikat mit QR-Code elektronisch oder auf Papier. Die dafür nötige Schnittstelle ist Anfang Juni online gegangen.
Der Impfnachweis ist in der Arztpraxis, Apotheke oder in einem Impfzentrum erhältlich. Nach Eingabe oder Übernahme der Daten wird ein QR-Code erstellt. Die Geimpften können ihn dann entweder mit der CovPass-App oder der Corona-Warn-App scannen, in die App integrieren und dann nachweisen.
Genesenenzertifikate werden in Arztpraxen auf Grundlage eines positiven PCR-Testergebnisses ausgestellt. Sie sind ab 28 Tagen nach dem Test maximal 180 Tage gültig und können mit der CovPass-App verwaltet werden. Ebenfalls in die App laden lässt sich ein negatives Ergebnis eines Antigen-Schnelltests oder eines PCR-Tests, dazu müssen die Nutzerinnen und Nutzer ebenfalls den QR-Code scannen.
Was ist mit den Daten?
Das COVID-Zertifikat enthält nur notwendige Informationen wie Name, Geburtsdatum, ausstellende Stelle und eine eindeutige Zertifikatskennung, versichert die Bundesregierung. Dazu kommen im Impfzertifikat Impfstoff und Hersteller, Anzahl der verabreichten Dosen, Datum der Impfung. Im Testzertifikat sind die Art des Tests, Datum und Uhrzeit des Tests, Testzentrum und Ergebnis vermekrt, im Genesungszertifikat das Datum des positiven Testergebnisses und die Geltungsdauer.
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Die Daten dürfen von den Behörden der bereisten Länder nicht gespeichert werden. Bei der Prüfung werden nur die Gültigkeit und die Echtheit des Zertifikats kontrolliert, dabei werden keine personenbezogenen Daten weitergegeben, versichert die Bundesregierung. Alle Gesundheitsdaten verbleiben bei dem Mitgliedstaat, der das digitale COVID-Zertifikat ausgestellt hat.
In Deutschland verbleiben alle Informationen und Daten auf dem Smartphone des Nutzers oder der Nutzerin. Um das Impfzertifikat zu erstellen, müssen die Daten einmalig durch die Impfstelle erhoben und zur Unterzeichnung an das RKI übermittelt werden. Diese Daten werden dort sofort wieder gelöscht.
(anw)