E-Rezept: Experten bemängeln Unklarheiten beim Cardlink-Verfahren
Weil Online-Apotheke beim Cardlink-Verfahren angeblich bevorzugt werden, fordern TI-Experten, dass die Spezifikationen konkretisiert werden.

(Bild: LeoWolfert/Shutterstock.com)
Nach der Verabschiedung der Spezifikation zu eHealth-Cardlink-Verfahren hat eine Gruppe von TI-Experten das Interop Council der Gematik angerufen. Sie befĂĽrchtet, dass die Spezifikation einseitig die Versandapotheken gegenĂĽber den Vor-Ort-Apotheken bevorzugt, weil diese in der Lage sind, eigene Apps zu entwickeln oder entwickeln zu lassen.
Spezifikationen nicht eindeutig
Mangels eindeutiger Spezifikationen könnten die Apps so gestrickt werden, dass die Auswahl einer Vor-Ort-Apotheke über den Apotheken-Verzeichnisdienst nicht mehr möglich ist. Der geforderte "diskriminierungsfreie Zugang" zu Apotheker-Dienstleistungen würde so wegfallen.
Mit der hauseigenen Mehrheit von 51 Prozent hat das Bundesgesundheitsministerium gegen die Stimmen aller übrigen Gesellschafter das Cardlink-Verfahren durchgesetzt. Die Spezifikationen von Cardlink (PDF) sind seit kurzem verfügbar. Das Verfahren ermöglicht die Entwicklung von Apps für das Einlösen von E-Rezepten, bei denen nicht die PIN der Gesundheitskarte eingegeben werden muss, wie dies bei der Rezept-App der Gematik der Fall ist.
(Bild:Â ecsec GmbH)
Stattdessen sollen BesitzerInnen eines NFC-fähigen Smartphones die auf der Gesundheitskarte oben rechts abgedruckte Card Access Number (CAN) eingeben. In Verbindung mit dem Zeitstempel wird so eine verschlüsselte Kommunikation aufgebaut und der Versicherten-Status am Verzeichnisdienst (VSDM) überprüft. Nach dieser Überprüfung wird ein SMS-Code erzeugt und an das Smartphone zurückgeschickt. Dabei muss laut Spezifikationen sichergestellt sein, dass die Benachrichtigung ausschließlich an Telefonnummern von deutschen Anbietern gesendet wird. Anschließend wird der Rezept-Server abgefragt, ob Rezepte vorliegen.
Das Verfahren wurde bereits während der Entwicklung der Spezifikation von Gesellschaftern der Gematik kritisiert. Sie vermissten den "diskrimierungsfreien Zugang", wie er bei der Rezept-App der Gematik realisiert ist. Dort kann man über den Verzeichnisdienst der Apotheken (APOVZD) die nächste Apotheke vor Ort auswählen, aber auch eine Versandapotheke. Nun haben IT-Experten diese Kritik als "Interoperabilitätsproblem" (PDF) beim Interop Council der Gematik eingereicht.
Das Gremium soll in seiner nächsten Sitzung darüber beraten, wie der Zugang zu Apotheken-Informationen ausgestaltet werden kann. Insbesondere möchte es sicherstellen, dass das Cardlink-Verfahren "auch von Apotheken ohne eigene App genutzt werden kann", schreiben die Experten in ihrer Eingabe.
(mack)