Cell Broadcast: "DE-Alert" nun doch auch für ältere Handys​

Die Bundesnetzagentur ergänzt die Vorgaben für das Warnsystem DE-Alert, um auf möglichst vielen Handys warnen zu können. Das bedeutet weitere Verzögerungen.

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(Bild: Simone Hogan/Shutterstock.com)

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Nach viel Kritik hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) die technischen Vorgaben für das geplante Mobilfunk-Alarmsystem mittels Cell Broadcast überarbeitet. Sie will damit unter anderem sicherstellen, dass möglichst viele, auch ältere Mobiltelefone die Warnmeldungen empfangen können. Die Regulierungsbehörde hat dazu eine ergänzte Version der Technischen Richtlinie für das hierzulande "DE-Alert" genannte System veröffentlicht.

Im Februar hatte die Bundesnetzagentur die erste Version der Technischen Richtlinie vorgestellt, die Umsetzungsvorgaben für die Netzbetreiber Deutsche Telekom, Vodafone, Telefónica und 1&1 enthält. Darin definiert die Behörde vierstellige Message Identifier (ID), mit denen je nach Art, Reichweite und Sprache eines Alarms verschiedene Nachrichtentypen gekennzeichnet werden sollen.

Die Crux: Die allermeisten älteren Mobiltelefone können vierstellige IDs nicht verarbeiten. Definitiv nicht angekommen wäre DE-Alert auf älteren Geräten von Nokia oder Ericsson, die nur dreistellige Message IDs verarbeiten können. iPhones würden das DE-Alert-System erst mit dem für Herbst 2022 erwarteten Release von iOS 16 unterstützen und nur auf Geräten ab der achten Generation. Smartphones mit Betriebssystemen bis Android 10 bieten ferner keine einfache Einstellmöglichkeit für Cell-Broadcast-Warnungen. Sie hätten bei vierstelligen IDs zumindest umständlich manuell konfiguriert werden müssen.

Experten etwa der AG Kritis forderten daher, die Richtlinie für DE-Alert um einen Nachrichtentyp mit dreistelligem Message Identifier zu erweitern, um die Abwärtskompatibilität mit betagteren Handys herzustellen. Dem kommt die BNetzA nun nach: Unter Punkt 8.32 des Entwurfs heißt es jetzt: Dringende Warnmeldungen auf Deutsch der Stufe 1 ("hoch") seien zusätzlich in Cell-Broadcast-Nachrichten mit der dreistelligen Message ID 919 umzusetzen und ergänzend (parallel) auszusenden. Dies diene dem Zweck, "eine größere Anzahl an Mobilfunkendgeräten zu erreichen".

DE-Alert ist laut der Richtlinie die deutsche Implementierung des "European Public Warning System" (EU-Alert), das in der Spezifikation ETSI TS 102 900 beschrieben ist. Die Bundesnetzagentur spricht angesichts der Änderung von einer geringfügigen Abweichung von den internationalen Vorgaben. Etwa in den Niederlanden und in Litauen wird das EU-Alert-System aber ebenfalls bereits so umgesetzt.

Laut der Bundesnetzagentur können sich nun Branchenverbände, das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), die von diesem benannten Vertreter der Gefahrenabwehrbehörden und der Ämter des Zivil- und Katastrophenschutzes sowie das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bis zum 9. September zu dem Plan für eine Version 1.1 der Richtlinie äußern.

Damit verzögert sich aber auch die Einführung des Warnsystems weiter. Die Bundesnetzagentur setze sich dafür ein, "dass der Cell-Broadcast-basierte Warnkanal DE-Alert spätestens im Februar 2023 verlässlich einsatzbereit ist", erklärte deren Präsident Klaus Müller. Unklar bleibt so, ob beziehungsweise in welcher Form der neue Kanal planmäßig am bundesweiten Warntag 2022 am 8. Dezember erstmals erprobt werden kann. Diesen hatten die Innenminister von Bund und Ländern bereits um drei Monate verschoben, nachdem der gemeinsame Aktionstag wegen nicht funktionsfähiger Technik 2021 ausgefallen war.

Mit Cell Broadcast werden – wie bei SMS – zur Nachrichtenübermittlung die Signalisierungskanäle des Mobilfunknetzes genutzt. Eine individuelle Adressierung ist aber nicht nötig. Warnmeldungen werden von der Antenne wie ein Rundfunksignal an alle in die Funkzelle eingebuchten Geräte geschickt und von diesen empfangen, wenn die technischen Voraussetzungen dafür vorliegen. Eigentlich sollten die Schnittstellen dafür schon bis Ende Juni stehen.

(vbr)