EU-Copyright-Reform und Artikel 13: Neuer Anlauf für Upload-Filter
Die im Ministerrat zunächst blockierte EU-Urheberrechtsreform soll nun doch auf die Zielgerade gehen und wohl schon am Montag spruchreif gemacht werden.
Deutschland und Frankreich haben den Weg frei gemacht für einen raschen Beschluss der heftig umkämpften EU-Copyright-Reform. Größter Zankapfel in den laufenden Trilogverhandlungen zwischen der rumänischen Präsidentschaft des EU-Rates, dem europäischen Parlament und der Kommission war bisher eine Ausnahmeklausel für die Haftung von Plattformen für Rechtsverstöße ihrer Anwender. Beide Länder haben sich nun auf einen halbgaren Kompromiss geeinigt und den Rumänen grünes Licht gegeben.
Neuer Kompromiss
Laut dem von Politico veröffentlichten aktuellen Vorschlag der Ratsspitze für den besonders umstrittenen Artikel 13 der Richtlinie sollen "Provider für den Austausch von Online-Inhalten" nach wie vor für unautorisierte Veröffentlichungen urheberrechtlich geschützter Werke haften. Einen Schutz könne bieten, wenn sich Provider um eine Lizenz bemühen und sie prinzipiell Mechanismen vorhalten, Werke gar nicht erst verfügbar zu machen, bei denen die Rechteinhaber ihre Ansprüche nachgewiesen haben.
Eine "generelle Pflicht", den Internetverkehr zu überwachen wollen die Rumänen nach wie vor nicht eingeführt wissen. Den Verweis auf die entsprechende Schutzklausel in der E-Commerce-Richtlinie haben sie aber gestrichen. Auch wenn die Verhältnismäßigkeit der geforderten Maßnahmen gewahrt bleiben soll und einschlägige Mittel "verfügbar und effektiv" sein sollen, dürften die meisten Betroffenen nicht darum herumkommen, die gefürchteten Upload-Filter einzusetzen. Sonst könnten sie dem strengen Haftungsregime kaum entkommen.
Druck im Kessel
Etwas Druck aus dem Kessel nehmen dürfte der Kompromiss für gewisse kleine und mittlere Unternehmen. Neue Plattformbetreiber mit nutzergenerierten Inhalten, die weniger als drei Jahre auf dem Markt sind und deren Jahresumsatz unter zehn Millionen Euro beträgt, sollen demnach nicht von vornherein für Rechtsverletzungen ihrer Anwender haften und erst auf Hinweis von dritter Seite hin reklamierte Werke herunternehmen müssen. Wenn die durchschnittliche monatliche Besucherzahl fünf Millionen übersteigt, sollen die Anbieter zusätzlich zeigen, dass sie – wie alle einbezogenen Anbieter – "bestmögliche Bemühungen" unternommen haben, um weitere Uploads angezeigter Werken zu verhindern.
Einziges Zugeständnis an die Nutzerrechte: Die Rumänen plädieren für eine Möglichkeit für Nutzer, die beliebten Internet-Memes beziehungsweise Parodien erstellen und teilen oder aus geschützten Werken zitieren zu dürfen. Gegen diese Bestimmung, die eigentlich nur die bereits in der EU bestehenden Ausnahmen vom exklusiven Verwerterrecht auf Artikel 13 übertragen würde, laufen Verbände von Rechteinhabern aber Sturm.
"Zensurmaschine"
Zum deutsch-französischen Kompromiss merkt die EU-Abgeordnete Julia Reda an, "dass fast alle unsere Posts oder geteilten Inhalte online von einer 'Zensurmaschine'" vorab genehmigt werden müssten. Algorithmen seien aber "grundsätzlich nicht dazu in der Lage, zwischen Urheberrechtsverstößen und legaler Nutzung für Parodie oder Kritikzwecke zu unterscheiden". "Unzählige völlig harmlose Apps und Webseiten" müssten Upload-Filter installieren, "die User und Betreiber gleichermaßen schädigen", beklagt die Politikerin.
Eigentlich sollte der Trilog schon am 21. Januar beendet werden, doch der neuen Ratspräsidentschaft gelang es überraschend nicht, die Mitgliedsstaaten auf eine gemeinsame Linie zu bringen. Ob die drei Parteien nach dem Beschluss der neuen Ratsposition am Freitag in der kommenden Woche nun einen Deal hinbekommen, ist für den Berichterstatter des Parlaments, Axel Voss, noch zweifelhaft. Die Abgeordneten wollten zwar auch, dass "Kleinstplattformen" nicht genauso behandelt werden wie große. Die neue einschlägige Ratsformel liefe aber auf einen "Safe Harbour" für einige Portalbetreiber und so auf eine "Schlechterstellung der Urheber" hinaus. Dies sei nicht akzeptabel.
Einen Beschluss der Richtlinie ohne Artikel 13 und den nicht weniger umstrittenen Artikel 11 für ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger könne er nicht empfehlen, sagte der CDU-Abgeordnete am Dienstag vor Journalisten in Brüssel. Sonst gerieten die Kreativen "immer weiter in Abhängigkeiten der großen Plattformen". Eigentliches Anliegen des Gesetzgebers sei es, mit der Novelle die unter die Räder geratene Bedeutung des Urheberrechts wieder zu stärken und das Ungleichgewicht zu beenden, in das Kreative gegenüber großen Portalen wie YouTube geraten seien. Da gehe es nicht an, dass sich die Google-Tochter erst gegen Filter und nun auch gegen die Haftung ausspreche. Kernaspekte der Initiative müssten noch übrig bleiben. (vbr)