Corona: Bundestag verschiebt Volkszählung um ein Jahr auf 2022

Wegen der Corona-Krise musste Personal aus den Statistikämtern abgezogen werden, worunter die Vorbereitung des Zensus 2021 litt. Nun soll 2022 gezählt werden.

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(Bild: estherpoon/Shutterstock.com)

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Mit großer Mehrheit hat der Bundestag am Donnerstag einen Gesetzentwurf der Bundesregierung unverändert verabschiedet, wonach die für Mai 2021 geplante Volkszählung ein Jahr später stattfinden soll. Für die Initiative stimmten neben den Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD auch die AfD und die FDP. Die Linke und die Grünen waren dagegen.

Die Exekutive begründete den Aufschub damit, dass mit der Coronavirus-Pandemie "erhebliche Einschränkungen des öffentlichen Lebens" einhergingen. Auch die Verwaltung könne ihre Aufgaben nicht mehr alle planmäßig erfüllen. In den statistischen Ämtern des Bundes und der Länder habe zum Teil "in erheblichem Umfang" Personal für andere Aufgaben wie die Aushilfe in Gesundheitsämtern abgezogen werden müssen. Der Zensus 2021 habe daher nicht angemessen vorbereitet werden können.

Die "erforderlichen Datenlieferungen" sollen nun an den neuen Stichtag im Mai 2022 angepasst werden. Die Regierung sichert zu, trotzdem "alle Bemühungen" zu unternehmen, um die EU-Zeitvorgaben einzuhalten beziehungsweise "Abweichungen möglichst klein zu halten". Sollte aufgrund der Corona-Krise "oder anderer zwingender Gründe" auch der neue Termin nicht zu halten sein, hat das Parlament die Exekutive ermächtigt, "die notwendigen Anpassungen" im Einvernehmen mit dem Bundesrat "durch Rechtsverordnung vorzunehmen".

Wie schon beim Zensus 2011 ist nun auch 2022 eine "registergestützte Erhebung" vorgesehen. Dabei werden in erster Linie vorhandene Verwaltungsdaten genutzt und nur ergänzend Haushaltsmitglieder befragt. Wie die Kosten in Höhe von knapp einer Milliarde Euro zwischen Bund und Ländern verteilt werden sollen, war lange umstritten.

Mit der Verzögerung soll sich der "Erfüllungsaufwand" beim Bund nun um rund 216 Millionen Euro erhöhen. Bei den statistischen Landesämtern fallen laut dem Entwurf 73,6 Millionen Euro mehr an, von denen den Großteil der Bund übernehmen wird. Gegen den massenhaften Transfer von Meldedaten in einem Testlauf ist noch eine Verfassungsbeschwerde anhängig.

Das Vetorecht der Realität schlage zu, erklärte Helge Lindh (SPD) bei der Schlussdebatte. Unter den aktuellen Umständen könne man keine verlässliche Volkszählung durchführen. Die Zensusverschiebung sei richtig, meinte die Grüne Filiz Polat. Diese dürfe aber nicht mit verschärften Abschieberegeln von Asylbewerbern mit Gefährderstatus verknüpft werden, wie es die Koalition gemacht habe.

(mho)