Corona: Bundestag verschiebt VolkszÀhlung um ein Jahr auf 2022
(Bild: estherpoon/Shutterstock.com)
Wegen der Corona-Krise musste Personal aus den StatistikÀmtern abgezogen werden, worunter die Vorbereitung des Zensus 2021 litt. Nun soll 2022 gezÀhlt werden.
Mit groĂer Mehrheit hat der Bundestag am Donnerstag einen Gesetzentwurf der Bundesregierung unverĂ€ndert verabschiedet, wonach die fĂŒr Mai 2021 geplante VolkszĂ€hlung ein Jahr spĂ€ter stattfinden soll. FĂŒr die Initiative stimmten neben den Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD auch die AfD und die FDP. Die Linke und die GrĂŒnen waren dagegen.
Corona-Pandemie erschwert Vorbereitung
Die Exekutive begrĂŒndete den Aufschub damit [1], dass mit der Coronavirus-Pandemie "erhebliche EinschrĂ€nkungen des öffentlichen Lebens" einhergingen. Auch die Verwaltung könne ihre Aufgaben nicht mehr alle planmĂ€Ăig erfĂŒllen. In den statistischen Ămtern des Bundes und der LĂ€nder habe zum Teil "in erheblichem Umfang" Personal fĂŒr andere Aufgaben wie die Aushilfe in GesundheitsĂ€mtern abgezogen werden mĂŒssen. Der Zensus 2021 [2] habe daher nicht angemessen vorbereitet werden können.
Die "erforderlichen Datenlieferungen" sollen nun an den neuen Stichtag im Mai 2022 angepasst werden. Die Regierung sichert zu, trotzdem "alle BemĂŒhungen" zu unternehmen, um die EU-Zeitvorgaben einzuhalten beziehungsweise "Abweichungen möglichst klein zu halten". Sollte aufgrund der Corona-Krise "oder anderer zwingender GrĂŒnde" auch der neue Termin nicht zu halten sein, hat das Parlament die Exekutive ermĂ€chtigt, "die notwendigen Anpassungen" im Einvernehmen mit dem Bundesrat "durch Rechtsverordnung vorzunehmen".
Wie schon beim Zensus 2011 ist nun auch 2022 eine "registergestĂŒtzte Erhebung" vorgesehen. Dabei werden in erster Linie vorhandene Verwaltungsdaten genutzt und nur ergĂ€nzend Haushaltsmitglieder befragt. Wie die Kosten in Höhe von knapp einer Milliarde Euro zwischen Bund und LĂ€ndern verteilt werden sollen, war lange umstritten [3].
Fast 300 Millionen Euro teurer
Mit der Verzögerung soll sich der "ErfĂŒllungsaufwand" beim Bund nun um rund 216 Millionen Euro erhöhen. Bei den statistischen LandesĂ€mtern fallen laut dem Entwurf 73,6 Millionen Euro mehr an, von denen den GroĂteil der Bund ĂŒbernehmen wird. Gegen den massenhaften Transfer von Meldedaten in einem Testlauf ist noch eine Verfassungsbeschwerde anhĂ€ngig [4].
Das Vetorecht der RealitĂ€t schlage zu, erklĂ€rte Helge Lindh (SPD) bei der Schlussdebatte. Unter den aktuellen UmstĂ€nden könne man keine verlĂ€ssliche VolkszĂ€hlung durchfĂŒhren. Die Zensusverschiebung sei richtig, meinte die GrĂŒne Filiz Polat. Diese dĂŒrfe aber nicht mit verschĂ€rften Abschieberegeln von Asylbewerbern mit GefĂ€hrderstatus verknĂŒpft werden, wie es die Koalition gemacht habe.
(mho [6])
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[1] https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw45-de-zensus-802466
[2] https://www.heise.de/news/Volkszaehlung-2021-Bundestag-beschliesst-milliardenschweren-Zensus-4442080.html
[3] https://www.heise.de/news/Bundesrat-besiegelt-Zensus-2021-Paketbotenschutz-und-Aus-fuer-gelben-Schein-4583101.html
[4] https://www.heise.de/news/Zensus-Verfassungsbeschwerde-gegen-Test-mit-echten-Meldedaten-4494749.html
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