Cybergrooming: Fahnder dürfen computergenerierte Missbrauchsbilder hochladen

Seite 2: Vorverlagerung der Strafbarkeit

Inhaltsverzeichnis

Die zunehmende Digitalisierung, durch die auch Kinder zunehmend online sind, bringe es mit sich, "dass sich die Zahl potenzieller Opfer und die Gelegenheiten für im Internet aktive pädosexuelle Täter deutlich erhöht hat", hatte die Regierung ihr Vorhaben begründet. Solche Kriminelle stellten auch dann eine abstrakte Gefahr für Kinder dar, wenn sie irrtümlich auf "einen Jugendlichen, einen Erwachsenen oder eine computergeschaffene Phantomfigur" einwirkten. Letztlich hänge es nur vom Zufall ab, ob Täter bei ihren Streifzügen im Internet an tatsächliche Jungen und Mädchen oder an ein "Scheinkind" gerieten.

Die Opposition bezeichnete die Keuschheitsprobe als mehr oder weniger sinnvolles Instrument. Nur Jürgen Martens (FDP) sprach auch bei dieser "Eintrittskarte" in geschlossene Foren von einer zwar notwendigen, aber "nicht problemfreien Maßnahme". Der Staat sei auch bei der Verfolgung von Straftaten an seine Gesetze gebunden. Mit der Vorverlagerung der Strafbarkeit schieße die Koalition über das Ziel hinaus: es sei möglich, auch mit den Mitteln des Polizeirechts mögliche Täter zu identifizieren.

Mit diesem Schritt werde "die reine Gesinnung des Täters" geahndet, "das lehnen wir als Linke ab", betonte Niema Movassat. Schwarz-Rot kritisierte er: "Sie vergessen, dass das Strafrecht Ultima Ratio ist." Der Versuch eines Versuchs eines Delikts dürfe nicht strafbar sein, ergänzte Canan Bayram für die Grünen. Ein solcher Ansatz reiche weit hinein ins bestehende, funktionierende Polizeirecht.

Thorsten Frei (CDU) räumte ein, dass es sich um einen "Paradigmenwechsel in der Rechtspolitik" handle, der aber "gut vertretbar" sei. Angesichts zahlreicher Missbrauchsfälle müssten Strafverfolgern auch scharfe Instrumente an die Hand bekommen. Für die SPD bezeichnete Eva Högl den Einsatz künstlich erzeugter Bilder als dringend erforderlich für den Zugriff auf Täter. Die Sozialdemokraten hätten sich zwar sehr schwer mit der Keuschheitsprobe getan, aber die Praktiker hätten sie überzeugt. Tobias Matthias Peterka erklärte für die AfD, dass diese seit Langem Waffengleichheit zwischen Strafverfolgern und Tätern gefordert habe. Das Gesetz soll am Tag nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. (bme)