DB Navigator: "Schnellste Verbindung anzeigen" ist laut OLG irreführend

Wer im DB Navigator oder auf bahn.de eine "schnellste Verbindung" sucht, wird laut OLG Frankfurt am Main irregeführt.

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Detail eines ICE.

(Bild: heise online / anw)

Lesezeit: 2 Min.

Die Deutsche Bahn darf in ihrer App DB Navigator und in der Fahrplanauskunft auf bahn.de die bisher standardmäßig eingestellte Suchoption "schnellste Verbindung anzeigen" nicht mehr verwenden, weil sie irreführend ist. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden (Az. 6 W 61/23). Die im Eilverfahren ergangene Entscheidung ist nicht anfechtbar.

Der Algorithmus hinter der Suchoption sorge dafür, dass die Ergebnisanzeige nach Eingabe der Abfahrtszeit von der absolut schnellsten Verbindung vorwärts springt zu den jeweils zeitlich folgenden zweitschnellsten Verbindungen oder rückwärts, wenn die Ankunftszeit eingegeben wird. Nicht angezeigt werden kürzere Verbindungen, deren Abfahrts- beziehungsweise Ankunftszeit vor der jeweiligen Uhrzeit der absolut schnellsten Verbindung liegt, schreibt das OLG.

Im Fall einer schnellsten Verbindung, die eine Stunde dauert, könne dies dazu führen, dass eine 1:01 Stunden dauernde Verbindung, die eine Minute davorliegt, gar nicht angezeigt wird; allerdings werde der eine Minute nach der schnellsten Verbindung abfahrende Zug mit einer Fahrtzeit von 2 Stunden dagegen als zweitschnellste ausgewiesen.

Die Bahn erläutert die Suchfunktion auf bahn.de in einem Erklär-Fenster, das durch einen Klick auf "Was bedeutet das?" sichtbar wird. Darin heißt es, es werde in der Abfahrtssuche nur die schnellste Verbindung und die danach abfahrenden schnellsten Verbindungen gesucht oder bei der Ankunftssuche die davor ankommenden schnellsten Verbindungen. Gegebenenfalls werde zusätzlich eine Verbindung mit weniger Umstiegen bei längerer Reisezeit als die schnellste Verbindung angezeigt.

Vor Gericht gegangen war ein Unternehmen, das Transportdienstleistungen im Schienenverkehr anbietet. Das Landgericht hatte den Unterlassungsantrag zurückgewiesen. Die Bahn verwende für die Verbindungsauskunft ein Standardprodukt eines externen Anbieters, sagte eine DB-Sprecherin gegenüber heise online. Der Algorithmus stelle Angebote diskriminierungsfrei in der Reiseauskunft dar und werde europaweit von vielen Verkehrsunternehmen genutzt. "Wir prüfen nun, inwieweit sich dessen Funktionsweise noch klarer darstellen lässt, vor allem im Hinblick auf das Kriterium Schnelligkeit." Dieses Kriterium sei in der Reiseauskunft besonders wichtig, damit die Reisenden die Vorteile der Bahnreise im Vergleich zu anderen Verkehrsmitteln auch in Bezug auf kurze Reisezeiten klar aufzeigt würden.

(anw)