DE-Alert: Weg frei für Cell-Broadcast-Warnungen

Die Technische Richtlinie für ein Katastrophenschutz-Alarmsystem via Mobilfunk ist da. EU-Recht verlangt Betrieb ab Juni.​

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Illustration mit Schriftzug "Warning Warning" im Orange der Niederlande

(Bild: Daniel AJ Sokolov)

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Die technischen Einzelheiten zum Einsatz öffentlicher Warnmeldungen über Mobilfunknetze auf Basis von Cell Broadcast stehen fest. Die Bundesnetzagentur hat am Mittwoch die finale Version der Technischen Richtlinie für ein solches Katastrophenschutz-Alarmsystem publiziert. Wann der Betrieb beginnt, ist offen. EU-Recht schreibt den 21. Juni vor.

Damit stehe "einer Einführung dieses neuen Warnmittels in Deutschland nichts mehr im Wege", erklärte der scheidende Präsident der Regulierungsbehörde, Jochen Homann. Die Mobilfunknetzbetreiber hätten nun die Rahmenbedingungen, um das hierzulande "DE-Alert" getaufte Alarminstrument technisch umzusetzen.

Entwarnender Cell Broadcast Alert aus dem Yukon

(Bild: Daniel AJ Sokolov)

Die Bundesnetzagentur hatte im Dezember einen Entwurf der Richtlinie vorgelegt. Es folgten eine öffentliche Konsultation und "intensive Diskussionen mit allen Beteiligten". Die gesetzlichen Grundlagen hatte der Bundestag im September gelegt. Er reagierte damit unter anderem auf die Flutkatastrophe im Juli in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen, bei der Alarmversagen kritisiert wurde.

DE-Alert ist laut der Richtlinie die deutsche Implementierung des "European Public Warning System" (EU-Alert). Dieses ist in der Spezifikation ETSI TS 102 900 beschrieben. DE-Alert soll als Teil des deutschen Modularen Warnsystems (MoWaS) im Katastrophenfall und unterstützend im Zivilschutz vor "drohenden oder sich ausbreitenden größeren Notfällen" warnen.

Die Mitteilungen laufen über Mobilfunknetze an empfangsbereite Geräte in jeweils ausgewählten Gebieten. Die Netzbetreiber sollen auch Geräte mit SIM-Karten anderer Netze erreichen. Das ergänzt die bekannten Alarmmittel Rundfunk, Sirenen und Apps wie Katwarn oder Nina.

Jeder Mobilfunknetzbetreiber in Deutschland ist verpflichtet, zwecks Redundanz mindestens zwei Cell Broadcast Center (CBC) zu betreiben. Das schreibt die Richtlinie im Einklang mit einer Verordnung des Bundeswirtschaftsministeriums vor. CBC sollen Warnmeldungen authentifizieren, bestätigen, und jeden erfolgreichen Empfang "automatisch lückenlos protokollieren".

(ds)