DGB-Chef Hoffmann knüpft Homeoffice-Pflicht an Impf-Fortschritt

Hoffmann fordert einen gesetzlichen Rahmen für das mobile Arbeiten. Unternehmen dürften jetzt auch nicht voreilig den Infektionsschutz fallen lassen.

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(Bild: fizkes/Shutterstock.com)

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  • dpa

Der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Reiner Hoffmann, hat sich trotz sinkender Corona-Inzidenzwerte gegen ein baldiges Auslaufen der Homeoffice-Pflicht ausgesprochen. "Auch wenn die Infektionszahlen endlich zurückgehen – es wäre unverantwortlich, jetzt alle wirkungsvollen Mechanismen des Infektionsschutzes über Bord zu werfen", sagte Hoffmann dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (Dienstag). Gerade die Unternehmen stünden im besonderen Maße in der Pflicht, für einen wirksamen Arbeits- und Gesundheitsschutz zu sorgen. Dieser beinhalte zweifelsohne auch die Möglichkeit, im Homeoffice zu arbeiten.

"Solange nicht ein Großteil der Beschäftigten vollständig geimpft ist, dürfen sich die Arbeitgeber nicht aus der Verantwortung ziehen." Die vergangenen Monate hätten gezeigt, dass mobiles Arbeiten in einem weit größeren Umfang möglich sei, als bisher angenommen – aber auch die Schattenseiten offengelegt, sagte der DGB-Chef. Deswegen fordere der DGB einen gesetzlichen Regelungsrahmen für mobiles Arbeiten.

Stärkere Mitbestimmungsrechte spielten eine zentrale Rolle. Dort, wo Mitbestimmung und Tarifbindung funktionierten, seien bereits vor der Krise, aber auch in den letzten Monaten passgenaue Vereinbarungen zur Regelung mobilen Arbeitens abgeschlossen worden.

Gemäß dem Infektionsschutzgesetz soll derzeit Arbeit im Homeoffice die Regel sein – zumindest bei Beschäftigten, die im Büro arbeiten. Die Unternehmen müssen das Arbeiten von zu Hause ermöglichen, wenn keine zwingenden Gründe dagegen sprechen. Die Beschäftigten müssen dies im Normalfall auch annehmen.

Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) hatte am Wochenende Forderungen aus der Wirtschaft nach einer frühzeitigen Aufhebung der Homeoffice-Pflicht abgelehnt. Die Regelung läuft nach bisheriger Planung am 30. Juni aus.

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(kbe)